Hallo,
ich arbeite auch bei so einem "Laden"
Das Problem ist wirklich deliktunfähige Kinder.
Ich behaupte jetzt mal, dass das bei den meisten Gesellschaften mitversichert ist.
Ansonsten gibt es zwei Möglichkeiten, unter Umstäden auch kombiniert:
- Aufgrund von Kullanz lässt sich einiges regelwas eigentlich nicht zu regeln ist, schliesslich handelt es sich hier um einen überschaubaren Betrag.
- Den guten Kerl von der Versicherung der die Mutter beraten hat unter Druck setzen.Das Wort "Falschberatung" nehme ich zwar nicht so gerne in den Mund aber das wäre mal zu prüfen.
Es gibt ja sicherlich ein Beratungsprotokoll über den Abschluss der Versicherung.
Dann wäre die Frage, mitwelcher Motivation einer Mutter mit deliktufähigen Kindern ein falscher Vertrag angedreht(!) wird.
also ich denke, wenn die Mutter da etwas auf den Putz haut kannst du dir die Anwaltskosten sparen....auch die sind ein Argument einer zahlugsunwilligen Gesellschaft gegenüber. Denn wenn die Verlieren, dann muss nicht nur der Schaden bezahlt werden sondern auch die Anwaltskosten übernommen werden.
Ich wünsche viel Erfolg!
Bei Fragen einfach per PN melden.
Gruß
Michael