Bisschen durch Google gedüst und folgendes gefunden.
Für Beleidigungen im Straßenverkehr werden üblicherweise Geldstrafen verhängt. Da es hier aber keinen einheitlichen Strafenkatalog gibt, variiert das Strafmaß. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters, die Umstände der Tat und nicht zuletzt das Gericht, vor dem verhandelt wird, spielen eine Rolle. Das Maß aller Dinge ist jedoch der Tagessatz. Seine Höhe ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30 Tage. Allerdings ist der Höchstsatz auf 5000 Euro beschränkt.
Bei dem Stinkefinger sind es maximal 4000€.
So, hab da nun noch was gefunden....vielleicht hilft dir das mehr weiter.
http://www.frag-einen-anwalt.d…_topic.asp?topic_id=35697&
(Hoffe der link ist erlaubt)