Beiträge von anbix

    Die Nutzungsentschädigung ist abhängig von der geschätzten Gesamtlaufleistung. In der Praxis pendelt sich ein Wert von 250.000 km ein, so dass 0,4 % zu zahlen wären.
    Versicherung/Finanzierungskosten müssen jedenfalls bei Verbrauchern vollständig erstattet werden. Wandlung/Rücktritt bedeutet ja gerade, dass alles rückgängig gemacht wird, also ein Zustand hergestellt wird, als ob nie ein Vertrag geschlossen worden wäre.
    Interessant ist schließlich auch die sog. Kapitalverzinsung. Hier können unter Umständen durchaus 5 % p.a. auf den gezahlten Kaufpreis zu erzielen sein.
    Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter. Viel Erfolg bei der Wandlung!