Liebe Gemeinde,
etwas Zeit ist ins Land gegangen, heute war ich endlich beim TÜV, um die o.g. Felgen eintragen zu lassen.
Ich habe mir vorher Spurplatten der Stärke 5mm (pro Rad) über spurverbreiterung.de herstellen lassen (von SCC).
Diese haben eine doppelte Zentrierung, innen 57,1, aussen 70,0, so dass die Felge auch ordentlich montiert werden kann.
Passt auch alles super.
Heute dann beim TÜV. Der hatte auch nichts zu beanstanden: die Felgen mit den 5mm Platten und den 45er Federn passen.
ABER:
zu den Spurplatten gibt es KEIN Teilegutachten - lediglich ein Festigkeitsgutachten. Ein Teilegutachten hatte ich schonmal bei SCC angefordert - vergebens. Man verwies mich auf das Festigkeitsgutachten, womit sich die Platten per Einzelabnahme eintragen lassen würden.
Leider ist dem nicht so.
Ich habe mit mehreren TÜV Prüfstellen gesprochen - alle sagen das Gleiche:
eine Eintragung von Spurplatten nur aufgrund eines Festigkeitsgutachtens und ohne Teilegutachten ist NICHT möglich.
Das ging wohl vor ein paar Jahren noch - aktuell ist es nicht mehr zulässig.
Bin grad etwas verärgert, da die Scheiben auch nicht grad günstig waren.
Jetzt habe ich mir 5mm Platten von H&R bestellt, allerdings ohne doppelte Zentrierung, und hoffe, dass der TÜV dann auch (dank Teilegutachten) zufrieden ist.
Habt ihr ähnliche, problematische Erfahrungen mit SCC Spurplatten gemacht?
Viele Grüße von einem leicht verärgerter, aber immer noch hoffnungsvollen
Oli