Den Nachweis wird in meinem Fall aber die DEKRA verlangen.
Die sind doch nicht doof und sehen sofort, dass das nicht das Original-Lenkrad ist.
Lenkungsteile und Airbags sind nun mal sicherheitsrelevante Teile, genauso wie Kopfstützen.
Ich hatte schon mächtigen Ärger, weil ich in die Kopfstützen Monitore eingebaut habe und
musste wieder die Orginal-Kopfstützen einbauen.
Sehr geehrter Herr Bxxxxx,
Universelle Kopfstützen machen an modernen typgenehmigten Fahrzeugen wenig
Sinn, da diese auf Grund der EG-Vorschriften über den Insassenunfallschutz,
an und in Ihrem speziellen Fahrzeugtyp geprüft sein müssen.
Daher empfehlen wir Ihnen, wenn es keine anderen Möglichkeiten durch den
Fahrzeughersteller gibt, für diese Kopfstützen bei Ihrer zuständigen
Technischen Prüfstelle (TP) gemeinsam mit den zuständigen Behörden nach
einer geeigneten Lösung zu suchen diese für Sie speziell abzunehmen und
einzutragen. U.U. müssen dazu Ausnahmen genehmigt werden.
Das kann ein aufwendiges und teures Verfahren werden.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i.A. Andreas Fxxxxxxx
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