Hallo,
Ich habe selbst ein Aufkleber im oberen Teil der Frontscheibe und mehrere auf der linken Seite der Heckscheibe und beim TÜV oder bei einer Kontrolle noch niemand etwas gesagt .
Glaube erlaubt ist;
kleinere Aufkleber
(keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es
darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein;
die Scheibeneinfassung muss frei bleiben
Verboten ist ...
... jeder Aufkleber, wenn er größer als 0,1 m² groß ist
... wenn die beklebte Fläche größer als 25% der Scheibenfläche ist
... wenn Aufkleber im direkten oder auch indirekten Sichtbereich des Fahrers sind.
Direktes Sichtfeld = Sicht auf die Straße
Indireketes Sichtfeld ist oberer & unterer Rand der Scheibe
Gruß
GolfGTI2010