Beiträge von Ghost-Rider

    Die Owi hat er aber begangen, ob er sich nun rückwärts hinstellt oder nicht.
    Und macht er es auf deine Weise (ankleben und wieder abreißen) wirds beim nächsten mal doppelt so teuer.
    Und dagegen wehren kann er sich natürlich, würd nur nichts bringen ;) war rechtlich einwandfrei...


    1. Irgendwann ist immer das erste mal :thumbup:



    2. Nein, abstellen darft du es, solange keine Betriebsflüßigkeiten auslaufen. Nur fahren eben nicht, solange der Bereich nicht eindeutig abgesperrt ist. Ist das Fahrzeug aber angemeldet, muss davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug auch benutzt wird, also muss es auch ausgerüstet sein, wie jedes andere Auto, AU/HU, verkehrssicher, usw....



    3. Das kann man aus der Vorgangsverwaltung zur StVO entnehmen, außerdem aus unzähligen Gerichtsurteilen (einfach mal googlen)



    4. Wie gesagt, Irrtum!

    Diese Fehler spuckt er mir aus:
    01134 - Alarmhorn (H12)
    000 - - - Sporadisch
    Umgebungsbedingungen:
    Fehlerstatus: 00100000
    Fehlerpriorität: 4
    Fehlerhäufigkeit: 2
    Verlernzähler: 212
    Kilometerstand: 21684 km
    Zeitangabe: 0
    Datum: 2000.00.00
    Zeit: 13:25:40


    01134 - Alarmhorn (H12)
    004 - kein Signal/Kommunikation
    Umgebungsbedingungen:
    Fehlerstatus: 01100100
    Fehlerpriorität: 4
    Fehlerhäufigkeit: 3
    Verlernzähler: 172
    Kilometerstand: 21684 km
    Zeitangabe: 0
    Datum: 2000.00.00
    Zeit: 13:27:13

    Nochmal kurz zur Aufklärung, angedeutet wurde es ja schon kurz:


    Solange das Gelände, oder auch der Parkplatz, nicht so gesichert ist (Schranke, Kette, ...), dass niemand außer der berechtigte es befahren kann, ist es TATSÄCHLICH-ÖFFENTLICHER Verkehrsraum.


    Damit ist das StVG mit allen Nebengesetzen uneingeschränkt anwendbar, also dürfen die Hüter Mängelzettel dranhauen.


    Ob die Maßnahme überzogen ist, ist eine andere Frage, dennoch denke ich nicht.


    Denn gerade durch die Reflektoren, wird der andere Verkehr geschützt, der in der Dunkelheit dort lang fährt, evt. drehen will und das Auto ohne eingeschaltetem Licht nicht sieht und dann rummst es.


    Selbst wenn jemand darüber anderer Meinung ist, ist es Titte :D Denn die Polizei darf Ordnungswidrigkeiten, nach pflichtgemäßem Ermessen verfolgen und wenn sie der Meinung sind, dass sie dir einen Mängelzettel dranheften müssen, dann dürfen sie es! Du kannst natürlich gegen die Maßnahme in Widerspruch gehen, da sehe ich hier aber keinen Erfolg, da du die Ordnungswidrigkeit ja wie du selber zu gibst begangen hast. :P

    Danke für deinen Tip. Habe mir schon gedacht, dass es sowas ähnliches sein wird, da es in letzter Zeit oft geregnet hat. Die DWA ist ja erst seit 2 Wochen drinne, also gerostet wird noch nichts sein, aber Kontakt durch die Feuchte bestimmt.


    Naja muss nur mal sehen, wie ich die Nieten wieder abbekomme.


    Gruß

    Nein, außer die BMW Kennzeichenbeleuchtung, die du komplett anbauen musst, und wenn man es streng siehst, musst du selbst diese nochmal vom TÜV eintragen lassen, weil die Prüfung nur für den entsprechenden BMW gilt.!


    @Wingman


    Naiv trifft es wohl,


    erstens steht es auf jeder Angebotsseite dieser Dinger, dass sie im Bereich der StVZO nicht zugelassen sind.


    Sie wurden (da sie wie angesprochen kein E-Zeichen haben) nie für den öffentlichen Verkehr geprüft und freigegeben, müssen sie aber wie jedes Bauteil was du an deinem Fahrzeug veränderst!

    Leute,
    seit heute Nacht habe ich das Problem, dass wenn ich meinen G5 abschließe keine 2 Minuten später die DWA angeht!?
    Ich muss jetzt immer zwei mal abschließen, damit sie nicht angeht?
    Weiß jemand woran das liegen kann?


    Gruß