Vorneweg ist es in diesem Fall kein Teilegutachten, sondern eine ABE.
Also so wie ich dich verstehe, hast die Anlage zur ABE, in der dein Fahrzeug aufgeführt ist oder?
Dann sollte es ausreichen die ABE mitzuführen.
Sollte jedoch in der Tabelle bzw. bei dem Reifen die Auflage A01 genannt sein, dann musst du die Umrüstung eintragen lassen.
Bei weiteren Fragen kannst du mich auch gerne per PN kontaktieren.