Beiträge von St4rlanc0r

    Vorneweg ist es in diesem Fall kein Teilegutachten, sondern eine ABE.

    Also so wie ich dich verstehe, hast die Anlage zur ABE, in der dein Fahrzeug aufgeführt ist oder?

    Dann sollte es ausreichen die ABE mitzuführen.

    Sollte jedoch in der Tabelle bzw. bei dem Reifen die Auflage A01 genannt sein, dann musst du die Umrüstung eintragen lassen.


    Bei weiteren Fragen kannst du mich auch gerne per PN kontaktieren.

    Hey,


    ich hatte leider ein ähnliches Problem. Wassereintritt auf der Fahrerseite durch die Halterung der Sonnenblende bzw. unten am Haubenöffner lief es auch hinaus.


    Himmel seitlich abgesenkt und gecheckt, ob der Schlauch dicht ist bzw. sich evtl. gelöst hat. War aber nich der Fall. Saß drauf, war dicht, es lief aus dem Schiebedachrahmen also vermutlich aus der Verschraubung.


    Musste dann feststellen, dass beim Reinkippen in den Schlauch das Wasser im Schlauch stand und dieser verstopft war.


    Wischerarme ab (ohne Abzieher keine Chance), Wasserkastenabdeckung ab, untere Blende ab und Schläuche gekürzt. Nun hoffe ich, dass kein Wasser mehr eintritt.


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    Der Reifenhersteller hat mit dem Impact Test rein gar nichts zu tun. Und für den Vergleich einen anderen Radtypen heranziehen ist auch aus technischer Sicht keine Lösung und jeder TÜV Prüfer, der halbwegs Ahnung hat, wird das nicht akzeptieren.


    Der Fehler liegt darin, dass es für neue Fahrzeugtypen ab 01.09.2009 verpflichtend war. Der Golf 6 läuft aber unter dem Typen und der Genehmigung des Golf 5 weiter. Das neue Modell wurde lediglich über einen Nachtrag eingeführt und somit gilt die Verpflichtung erst ab 01.01.2011.

    Also es ist ja schön und gut, dass in dem Rad was drin steht. Leider sagt das rein gar nichts darüber aus was dann wirklich geprüft wurde.
    Die Radlast alleine hilft nicht, da es immer drauf ankommt, welche Reifendimension bei den Radfestigkeitsprüfungen gewählt wurde. Könntest du vielleicht über Umwege ein Vergleichsgutachten erstellen lassen?


    Stand jetzt bekommst du es keinesfalls eingetragen und selbst wenn, wär mir persönlich das viel zu heikel bzgl. Festigkeit.

    So viel kleiner ist der Abrollumfang dieser Reifendimension nicht, sollte also an sich kein Problem geben.
    Ich würde auch mal vermuten, dass das Rad die kleinere Nennbreite aushalten sollte. Bei Nachrüsträdern müsste man gucken wie es mit dem Impact-Test aussieht, aber bei OEM Rädern meine ich nicht.

    Breiter wird der Reifen definitv nicht. Wie gesgt, das sind ETRTO Maße. Wenn der Reifenhersteller sich nicht daran hält, dann kann man darüber keine wirkliche Aussage treffen. Die ganzen Markenhersteller halten sich aber dran.


    Du darfst 1% nach oben und maximal 4% nach unten abweichen. Darüber hinaus muss dein Tacho angepasst werden.

    Danke :love:


    Weiß jemand wieviel reifen Toleranz das man haben darf bin scho mal auf der Suche nach reifen für die 17 Zoll Felgen

    Kommt drauf an, ob der Reifen nach ETRTO konstruiert wurde. Die nahmhaften Hersteller halten sich aber an die ETRTO. Was willste wissen? Maximale Breite?
    Wenn dir die maximale Breite reicht, dann bräuchte ich nur die Reifendimension und Maulweite der Felge.