endlich kam eine antwort !
Sehr geehrter XXXXXXXXXX,
wir moechten Sie beruhigen.
Nach Ruecksprache mit unserem zustaendigen Fachbereich moechten wir Ihnen mitteilen, dass in diesem Fall die Gewaehrleistung
fuer das Fahrzeug bestehen bleibt und die Betriebserlaubnis nicht erlischt.
Wir haben Ihren Volkswagen Partner ebenfalls darueber informiert, da der Sachverhalt erst geklaert werden musste.
Grundsaetzlich ist es aber so, dass Werkstattarbeiten an den Volkswagen-Modellen durch autorisierte Volkswagen Partner
ausgefuehrt werden muessen, um etwaige Garantie- oder Gewaehrleistungsansprueche nicht zu gefaehrden.
Mit freundlichen Gruessen
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Volkswagen AG
mehr sag ich jetzt nicht was ....