Hallo nochmal alle zusammen,
DANKE für eure bisherigen Antworten!!!
@ BULLET78Hab bereits zwecks Angebot Kontakt mit AlexFFM aufgenommen.
@ PINO6767 Werde mir das Produkt mal nach Montage der neuen Felgen ansehen, vielleicht hast du ja recht.
Finde deinen Variant aber eigentlich recht gut! (o.k., du hast ja auch schon das Fahrwerk vom Sportline drin, was 1,5 cm ausmacht)
Um nochmal auf die eigentliche Frage zurück zukommen: Anbau neuer 18-Zoll-Felgen.
Was mich sehr irritiert sind die Eintragungen im Gutachten z.B. bei den
Advanti Shine Shadow Silver 8*18 ET 45:
[Blockierte Grafik: http://www.advanti-racing.de/v…n_details_image_shine.jpg]
hier wird bei Reifenbezogene Auflagen und Hinweise für Reifentyp 225/40R18 aufgeführt: K27 K44 K46 K49 K50 K56.
K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Für 215/40 R18 gilt zur Auflage: K49 K50 K56 T85 T89
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld
Gutachten kann hier runtergeladen werden:
http://www.seemax-tuning.com/product_inf…er-18-Zoll.html
Seid ihr ganz sicher, dass es beim TÜV nix zu bemängeln gibt, keine Änderungen wie oben gefordert?
Wieso schreiben die dann solche bösen Sachen rein?
Auch noch kurios: Das Gutachten zu den 17-Zöllern,das bei Seemax zum Download bereitsteht (2. Ausfertigung) unterscheidet sich
drastisch zum Neueren direkt vom Hersteller (3. Ausfertigung). Auf einmal sind hier anstatt bei 215/45R17 die Auflagen K49 K50 K56
im neuen Gutachten bei 215/45R17 die Auflagen K1a K1b K2b K56 gefordert.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Download für Gutachten 17-Zöller neu (3. Ausfertigung):
http://www.advanti-racing.de/v2.0/content/designs_shine.php
Da soll irgendwer schlau daraus werden.....
Danke für eure Hilfe, Antwort und Aufklärungsarbeit!
Knei