Beiträge von futuretec

    ja ich mein wie bei dem BMW das ganze (nur ich muss sagen: das ist seeehr schlecht gemacht :P)


    ich hatte mir schwächere LED-Stripes mit nem diffusor vorgestellt, dann bekommt man diese Punktuelle Beleuchtung weg und die Türgriffschalen "schimmern/leuchten" nur ein wenig!


    [Blockierte Grafik: http://img293.imageshack.us:80/img293/4764/51gp5.jpg]


    das ist bisschen doof gemacht find ich aber als beispiel!


    und so ist schon besser:
     [Blockierte Grafik: http://www.jessicatheis.com/BMW/Pics/BadluckTuergriffeAussenHigh.jpg]

    okay -- schonmal danke!


    wie "verklicker" ich die UBB als angebliche Einstiegshilfe (gut ich vermute mal ich mach mir sowieso keine UBB aber ich sollte es ggf. wissen!) - was muss man machen damit diese als einstiegsbeleuchtung geltend gemacht werden kann?


    Tagfahrlicht mit LED muss ich also einfach nach einem fertigen Scheinwerfer schauen mit Typengenehmigung und gut is?


    Außenbeleuchtung: ?! hä .. ich darf bspw. nicht meine funsel gegen ne LED-Kennzeichenlampe austauschen .. aber wenn ich den kompletten Heckschürzensatz von BMW kaufen würde, der dann schon LED-Kennzeichenbeleuchtung hat isses erlaubt? (d.h. einfach typengenehmigung muss dabei sein?)


    INnenlicht klingt cool =) .. hab eh nicht vor ne festbeleuchtung zu machen .. weil fahrsicherheit geht vor!


    mfg & thx

    Hallo,


    gehe ich wie folgt richtig davon aus:


    - Chromkofferraumabschlussleiste oder Grillleisten sind zulassungsfrei?
    - Spiegelkappen (so angeklebt) sind ebenfalls zulassungsfrei?
    - Scheinwerferblenden (für den bösen Blick) brauchen eine TÜV-Eintragung?
    - Auspuffendrohre sind zulassungsfrei?
    - Spoileransätze (Heck) brauchen eine TÜV-Eintragung?


    thx 4 help =)

    So, ich mache mal einfache Aussagen und ihr könnt mich hoffentlich korrigieren oder bestätigen:



    ERLAUBT IST:
    - Außenbeleuchtung:
    -- Unterbodenbeleuchtung, Einstiegsbeleuchtung, etc. nur in weißer Farbe (LEDs okay) solange sich das Ganze abschaltet wenn man das Auto startet
    -- Tagfahrlicht wenn ich bspw. LED-Stripes auf Höhe der Nebelscheinwerfer nachrüste in normaler Leuchtkraft? (weiß)
    -- Außenbeleuchtung (Kennzeichenbeleuchtung, Scheinwerfer, etc.) dürfen nur echte lampen (Halogen, Xenon, Super White etc.) sein - aber KEINE LEDs!


    - Innenbeleuchtung:
    -- Alles erlaubt auch bunte LEDs (bspw. Fußraumbeleuchtung, an den Innenseiten der Türen etc.) - solange sich das Ganze abschaltet wenn man das Auto startet
    -- Innenbeleuchtung (Leselicht, Fahrerraumbeleuchtung) dürfen durch weiße LEDs ersetzt werden?


    was gibts sonst noch zum thema legale Beleuchtungsmodifikation zu wissen ?


    danke dass ihr mir als newbie da bisschen helft :D


    mfg

    =D die gedanken habe ich mir noch nicht gemacht ..


    es war eher mal "allgemein gefragt" aus rechtlicher sicht und der rest in planung ;)


    kp ich würde schauen - die türgriffe selbst sind vermutlich nach innen verbunden (türöffnungszug etc.) .. da sollte es ne leitung in die tür geben ..


    aber wie gesagt nur rechtlich

    hallo zusammen,


    ich überlege mir LED-Stripes an die Innenseite der Türgriffe zu machen? diese sollen dann angehen sobald man das auto per schlüssel öffnet (also mit der coming home funktion)?


    1.) ist dies rechtens (weiße LEDS) so zu montieren?
    2.) ist dies möglich das an das Fahrzeug mit schlüsseldruck anzubinden?


    mfg
    futuretec

    budgetmäßig ist das egal .. ob alt oder neu -.- kommt aufs gleich teure raus =D


    Deine Argumente sind sehr überzeugend!


    kannst du jedoch zwei sachen erläutern?
    - WINCE, d.h. die Software läuft auf basis von WinCE? was bringt mir das genau .. kann ich selbst Apps aufspielen?


    - NaviSW auf dem Gerät? Ist das beim alten nicht so? bzw. die Navibox hat ja standardmäßig die SD-Karte drin und die nimmt ja auch keiner raus .. das ist wie der stromstecker am PC =D ich mein da kommt auch keiner auf die idee den abzuziehen und zu erwarten dass der pc dann noch geht ;)


    mfg & danke

    Hallo zusammen,


    ich sehe zurzeit immer mehr autos mit einer LED-Leiste neben den Nebelscheinwerfern. Ist dies nach StVO überhaupt zulässig? Muss das TÜV-geprüft werden? Und sind das die simplen LED-Stripes? (wo werden diese dann verkabelt?)


    außerdem suche ich für meinen Golf Devil-Eye bzw. LED-Line scheinwerfer, (ähnlich audi)


    Beispiel hier: (LED-Leiste unterhalb der Scheinwerfer)
     [Blockierte Grafik: http://www.autoreport.at/img-report/audi-voll-led-scheinwerfer.jpg]



    gibts sowas fix&fertig für den Golf V ?


    vielen dank für eure hilfe
    futuretec