Beiträge von imrikstar

    HI,
    die Marke der Spurplatten ist FK in der FK 013 20BZ Ausführung.
    Heißt das jetzt, dass ich im Grunde auch das Gutachten von H&R zeigen kann, da dort ähnliche Spurplatten getestet wurden und sie ja eigentlich denen von FK ähneln ?(


    Zitat

    Das ist natürlich sehr sehr hart fürDich wenn DU dich an die Gemeinde hier wenden musst und GOOGLE DIR nicht das an Auskunft geben kann was Du hier aber bekommen kannst und auch schon bekommen hast!!

    Meine Wortwahl war nicht negativ besetzt. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass ich erst gegoogelt habe, dann hier im Forum die Suchfunktion benutzt habe, bevor ich das Forum "zugespammt" habe, wie es einige aus anderen Foren ausdrücken. Ich habe in keinsterweise etwas gegen das Forum, im Gegenteil, ich bin sehr zu frieden mit den Leuten hier und bin sehr dankbar, dass heir schnell und zuverlässig geholfen wird. Es tut mir leid, wenn ich es falsch ausgedrückt habe.
    Leider habe ich es noch nicht so ganz verstanden :( Der Tüv-Mann möchte etwas schriftliches haben. Wie bereits oben erwähnt, würde da das Teilegutachten von H&R reichen ? Ist dies möglich.
    Vielen Dank an euch.

    Ich selbst fahr auch grad mal ne ET 17 hinten. Und genug User hier fahren hinten kleiner ET 23 ;)


    Hey,
    ich war heute beim TÜV. Der Tüv-Prüfer versteht mein Anliegen. Ihm geht es aber um die rechtliche Lage, d.h. dass im Teilegutachten der Spurplatten (20mm) die Maulweite 7,5Jx18 Zoll nicht direkt vermerkt ist. Eine Option wäre bei einer 8Jx18 Zoll Felge (steht im Teilegutachten der Spurplatten) die ET von 20 zu fahren. Dies würde auch auf meine Felgen "passen", da die Maulweite 7,5J beträgt. Da ich aber mit meinen Felgen auf eine ET von 18 komme, ist ihm das ein Hindernis.


    Nun bin ich auf der Suche nach einem Teilegutachten, in welchem die ET von z.B.18 oder kleiner vermerkt ist. Am besten noch mit 18" und 225/40 Bereifung. Wäre denjenigen sehr dankbar, wenn Sie eventuell so ein Teilegutachten vorrätig haben. Am besten PN an mich ;)
    Besten Dank!


    Wenn Du ET38 (Felge) + 10mm Spurplatten an der VA hast, dann sind das ET28 und nicht ET23. ;) Ansonsten so korrekt, wie Du das geschrieben hast. :thumbup:

    Ups das meine ich doch =)


    Hatte die ET von mindestens 23 im Hinterkopf gehabt ;).


    Könnte mir denn jemand einen TÜV-Bericht zusenden, in dem 20mm Platten an der Hinterachse mit ET38 (Felge) eingetragen wurden?
    Könnten das natürlich auch per PN regeln ;)
    Vielen Dank.

    Grüß dich! Da hat der Gute Herr vom TÜV recht. ET 23 muss die ET mindestens an der VA sein. Bei der HA ist es ET 8 beim Golf IV ;) Hat er nicht ganz gelesen der gute ^^


    Gruß
    Danny


    ET 23 muss die ET mindestens an der VA sein. Bei der HA ist es ET 8 beim Golf IV


    Danke für die Antworten. Jetzt bin ich ein wenig verwirrt?ET von 23 hab ich an der VA, da nur 10mm Spurplatten montiert sind. Wenn die ET an der HA 8 ist beim Golf IV, dann sollten doch die 20mm Spurplatten kein Problem darstellen? (ET38 der Felge - 20(Spurplatte) ergibt 18?!?!?


    Bitte klärt mich auf, wenn ich daneben liegen sollte :)


    Besten Dank nochmal ;)

    Hallo zusammen,


    nach etlichem googeln und Rumfragerei bin ich doch gezwungen mich an euch zu wenden. Habe am Golf 4 (1J) 20mm Spurplatten (jeweils an beiden Rädern) von FK an der Hinterachse verbaut. Ebenfalls verbaut ist ein Gewindefahrwerk der Marke FK (Highsport) und weitere 10mm Spurplatten an der VA.
    Am Golf sind die R32 Felgen montiert. Diese haben eine ET von 38.
    Nun zu meinem Problem:
    Die Kombination Felge mit Gewinde und ohne Spurplatte bzw. mit einer 15mm Spurplatte ist in Ordnung (HA). Die Kombination mit der 20mm Spurplatte führt laut TÜV-Fachmann zum Problem mit der ET der Felge. (ET der Felge 38 - 20mm Spurplatte macht "18ET";ich hoffe, dass ich nichts durcheinander bringe.)
    Laut seinen Daten muss die ET mindestens 23 betragen...


    Gibt es für die Kombo der 38ET der Felge ein Gutachten für die 20mm Spurplatten?? Bin sonst am verzweifeln.