ich kann dir zum thema nciht wirklcih direkt weiterhelfen, aber gesetzlich ist es so geregelt, dass innerhalb eines halben jahres die beweispflicht beim verkäufer liegt, soll heißen, falls wirklich was an der kupplung sein sollte, dann muss dein verkäufer (wenn es ein gewerblicher war) dir nachweisen das es beim kauf nicht vorlag und es erst durch deine nutzung entstanden ist und das ist für jeden verkäufer sehr schwer! kann er es dir nicht nachweisen muss er die reperaturkosten zahlen! sobald du aber über die 6monate drüber bist, bist du in der beweißpflicht und dann wird es für dich wiederrum sehr schwer
gruß