Beiträge von colanii

    Ist halt keine Massenware, und Sachen in niedriger Stückzahl lassen die sich gut bezahlen.
    Bei der Lippe könnte man auch die Votex Lippe sich mal anschauen. Ist preislich etwas günstiger - glaube ich.


    @ Chris-United: Wie der Umbau vom Heck aussieht, kannst du in meinem Vorstellungsthread auf den letzten Seiten sehen. Sieht kompliziert aus, ist aber relativ easy.


    MfG


    Kann ich es unter dem fahren anlassen? Oder ist das verboten?
    mfg
    Fizzl


    Ein kleiner Briefaustausch, den ich gefunden habe, vlt hilft er weiter:


    Sehr geehrtes TÜV-Nord Team,


    ich habe ein paar kurze Fragen bezüglich der Zulässigkeit meiner Innenraumbeleuchtung.


    Und zwar habe ich zwei Blaue Neonröhren (ca30cm lang) als Fussraumbeleuchtung - zwei LED-Spots, die ein Ablagefach unter dem Aschenbecher anleuchten und über das LichtPlus geschaltet sind - und zwei Blaue Neonröhren am Dachhimmel, die sich nur bei geöffneten Türen anschalten.


    Bei allen ist die direkte Lichtquelle von aussen nicht sichtbar!
    Deshalb würde ich gern wissen, ob dies Zulässig ist, oder ob ich bei einer Polizeikontrolle mit einem Bussgeld rechnen muss!


    Aber wenn es verboten wäre, dann dürfte man doch auch kein Autoradio mit blauer Beleuchtung besitzen, oder!


    Ich wäre über eine Antwort sehr erfreut und werde ihn auch weiter dem TÜV Nord treubleiben!


    Mit freundlichen Grüssen,



    --


    Hier die Antwort vom TÜV-Nord:




    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Von der Beschreibung her könnte man zunächst meinen, die Innenraumbeleuchtung wäre in Ordnung. Grundsätzlich muss jedoch einschränkend folgendes festgestellt werden :


    Die Innenraumbeleuchtung darf kein direktes Licht nach außen abgeben. Indirektes Licht ist dann unzulässig, wenn die Insassen, der Innenraum oder Teile davon so stark beleuchtet werden, dass eine Außenwirkung erzeugt wird ("Geisterbahneffekt").


    An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.


    Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen]. Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden.


    Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.


    Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen. Unterbodenbeleuchtungen sind in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nirgends erwähnt und damit ebenfalls unzulässig.


    Die von Ihnen angesprochene Umrüstung wäre nach den o. a. Regelungen eindeutig unzulässig. Die Verkehrsministerien der Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben uns angewiesen, im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) unzulässige Veränderungen oder Anbauten von lichttechnischen Einrichtungen als "Erheblichen Mangel" (EM) einzustufen. Das bedeutet, die lichttechnischen Einrichtungen müssen in Ordnung gebracht und das Fahrzeug muss zur kostenpflichtigen Nachprüfung vorgeführt werden.


    Mit freundlichen Grüßen



    Laut Dezent Team hast du ein ein Plus für Schalterbeleuchtung oder das Plus vom Türkontakt zur Auswahl... Könnte man ja wahlweise schalten, wie man es haben möchte.


    MfG

    Mh und hast du ihm das mit dem Chiptuning auf die Nase gebunden? Das sehen die doch eh nicht auf den ersten Blick...
    Und wenn sich Teile vom Keilriemen lösen ist es wohl ein Produktionsfehler... Hast du beim Tuner keine Garantie abgeschlossen?
    Aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Erklärung von dem Typ plausibel ist. Der Zahnriemen läuft doh innerhalb, also hinter einer Abdeckung.


    Evtl mal eine 2.te Meinung einholen, bevor er dir was vom Pferd erzählt!


    Mh wenns wirklich so ist, ist es ein teurer Spass...