Ja, Ja ist schon ne feine Sache das mit dem Xenonlicht...zumindestens für den Fahrer.
Doch leider muss man immer mehr beobachten wie sich viel Fahrer aller Fahrzeugklassen sowas nachrüsten und den Gegenverkehr blenden.
Denn die Meisten denken, mit ner automatischen Leuchtweitenregulierung und der Scheinwerferreinigungsanlage ist´s getan...
Dass das aber alles nix bringt wenn der Scheinwerfer als Leuchtmittelquelle für Xenon nicht "geschaffen" wurde, war´s das trotzdem mit der Betriebserlaubnis für´s Auto.
Das ganze mal seitens des Tüv Nord:
""Nachträgliche Umrüstung auf Xenon-Licht
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Im
Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit
Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten,
die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel
genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die
Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder
Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend
umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.
Derartige
Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig. Nachträgliche
Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der
Sockel und die festgelegte Lichtquellen-Art gehört, führen zum
Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Damit erlischt auch
die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs. Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von
kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende
Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei müssen Sie beachten, dass
Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden,
zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:
- einer automatischen Leuchtweitenregelung
- einer Scheinwerferreinigungsanlage und
- einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben,
für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine
gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können
Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen
Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.""
Quelle: Tüv Nord
Wenn man Glück hat kommt man mit ner Mängelkarte davon - bei Dunkelheit mit der Untersagung der Weiterfahrt. Von den Punkten, Nachschulung und der Frage der Einstufung des Mangels als "erheblicher Mangel" oder "Verkehrsunsicher" sehe ich hier einmal ab, da es sicher ne Einzelfallentschidung ist. Im Extremfall heist das Plakette ab - Abschleppen, und Sachverständigenprüfung...