ZitatOriginal von AlexFFM
Ich lasse mir Morgen mal den Passus aus einer H&R ABE zusenden und werde das dann mal hier posten.
So etwas kenn ich aus Teilegutachten...aber in 'ner ABE hab ich so 'nen "Freibrief" noch nicht gesehen...die halten sich doch tendenziell alle eher auf Nummer sicher...
Teilegutachten: III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen
sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen
Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und
die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender
Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung
nach serienmäßigem Fahrwerk
Poste die ABE bitte morgen mal, würd' mich brennend interessieren...