Also folgendes:
Ich habe jetzt nochmal meinen ganzen ABES und Eintragungen durcggeschaut. Dabei ist mir aufegfallen, dass ich eine ABE für die Felgen dabei hatte und er hat sich das auch alles angeschaut.
Der liebe Kommissar hat sich von allem ne Kopie gemacht und jetzt werde ich sehen.
Jetzt zur ABE die besagt das ich die Reifengröße für den Golf fahren darf und folgendes steht drin:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nihct bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifegröße in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Diese Gutachten stammt vom 18.02.1998
Was kann ich damit anfangen, bin ich jetzt aus dem Schneider, da ja die Reifengrößen nach dem neuen EU-Fahrzeugschein nicht mehr eingetragen sein müssen!