ZitatOriginal von rittmeister
A.T.U nimmt 50EUR für Achsvermessen
Die ABE der H&R Federn gilt nur für Serienbereifung. Da die Charleston bei dir nicht als Serienbereifung eingetragen waren muss dein Golf beim TÜV nochmal vorgeführt werden und das geänderte Fahwerk in Verbindung mit der geänderten Rad/Reifenkombination abgenommen werden.
Danke dir für die Antwort, dachte ich zuerst auch bis ich die ABE 6 x gelesen habe:
Ich zitiere mal aus der ABE:
Sonderfahrwerksfedern H&R 29261-1
3.1 Auflagen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z. B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigänglichkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk.
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Eine Abnahme nach § 22 Abs. 1 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur wird unter Beachtung der unter 3.1 aufgeführten Auflagen nicht für erforderlich gehalten.
So wie ich es verstehe brauche ich nicht zum TÜV, da ich eine "weitere Rad-/Reifenkombination in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung" fahre, für die ich ein "gesondertes ABE-/Teilegutachten" habe. (Meine Reifendimension ist ja vom TÜV abgenommen)
Die Charleston ist ja z.B. beim Individual Serienausstattung, müsste man mit dem nicht zum TÜV und ich mit meinen "nachgetragenen" Charleston müsste hin ???
Oder liege ich da falsch? Mach ich einen Denkfehler?