Beiträge von hossi

    mir ist ein fehler beim erstellen des threads unterlaufen. er gehört eigentlich hier rein: *klick*


    @mod
    verschmelzen wenn möglich


    Moin alle zusammen.


    Hab jetzt mal nen Kostenvoranschlg von meinem :) machen lassen.


    Defekte sind:
    - HA-Buchsen
    - Türschloss Fahrerseite
    - Heckklappenschloss
    - Spannelement Keilriemen
    - Sicherungsträger auf Batterie (verschmort)
    - Drehzahlansteig beim Kuppeln
    - Unrunder Leerlauf


    Allein die Teile kommen um die 300,-€. Und dieses Leerlaufproblem + Drehzahlansteig ist dabei noch nicht berücksichtigt. Da im Fehlerspeicher nichts steht wird die Fehlersuche schwer. Der Lohn kommt auch auf 200-300,-. Der Händler will mir aber nur 160,- zahlen. :(


    Ich habe die CarGarantie, welche die Schäden nicht abdeckt, es sei denn der LMM ist für das Drehzahlproblem verantwortlich. Müsste ich in diesem Fall also einen Teil selber tragen oder doch der Händler?


    Nun meine Frage dazu. Was sagt die Sachmängelhaftung genau aus? Müssen alle Schäden komplett vom Händler übernommen werden? Sind Verschleißteile dabei? Hab das Auto mittlerweile knapp 2 Monate und bin 6000km damit gefahren. Oder muss er nur einen Teil der Teilekosten + 100% der Arbeitskosten zahlen.


    Mir geht es nur darum, ob ich den Rechtsstreit wagen soll, oder nicht. Wenn er es reparieren muss, schließe ich für knapp 60,- eine RS-Versicherung über den ADAC ab und übergebe die Sache dem Anwalt.


    Was sagt ihr? Ich sehe es einfach nicht ein über 50% der Kosten selber zu tragen!


    Gruß
    Hossi

    den kupplungspedalschalter hat man nur wenn man ne gra verbaut hat. da ich keine habe, scheidet er als störquelle schonmal aus, da ich keinen habe.


    super, jetzt hab ich einen gekauft um feststellen zu müssen, dass ich keinen habe.


    noch andere tips? kanns auch der lmm sein?


    gruß
    hossi

    Hallo Leute.


    Kannm mir mal einer ganz schnell sagen, ob ich so einen Schalter habe oder nicht?


    VW Bora 2.3 V5 Highline Limo
    WVWZZZ1JZXW246775
    EZ: 30.12.1998
    110kW/150PS
    Schlüsselnummern:
    zu2. 0603
    zu3. 468


    Laut meiner Fahrgestellnummer sollte ich sowas haben. Nun hab ich die Verkleidung abgebaut, sehe aber keinen Schalter am Pedal, sondern nur 2 vorgestanzte Löcher. Auf dem Bremspedal befindet sich auf gleicher Höhe der Bremsschalter in so einem vorgestanzten Loch.


    Könnte mal jemand bei seinem V5 kurz nachschauen?


    Dieser Schalter sollte, wenn er defekt ist für mein Drehzahlproblem verantwortlich sein.


    der schalter soll ja 2 funktionen unterstützen:
    - GRA deaktivieren beim Betätigen
    - Ruckeln beim Schalten verhindern


    Kann man das Teil trotzdem anschließen und in betrieb nehmen? muss am msg was verändert werden? was bringts überhaupt?


    Danke.


    Gruß
    Hossi

    So,
    hab eben mal mit nem Anwalt über die ganze Sache gesprochen. Wenn mir mein Autohaus oder ein anderer Vertragshändler attestieren kann das die Mängel bei Fahrzeugübergabe bestanden haben müssen, dann zählt es nicht, dass Tüv und Dekra die Mängel nicht erfasst haben. Dann ist die Rechtslage so gut wie eindeutig. Wenn aber wiedererwarten ein Gutachter etwas anderes feststellen sollte, dann sieht es so aus dass ich einen Teil der Kosten selber tragen muss.


    Problem an der ganzen Geschichte ist, dass wir hier von ca. 400,- Reparaturkosten reden. Anwaltskosten + Gutachter usw. würde auf den selben Betrag rauskommen. Und falls es doch Probleme gibt bleibe ich auf den Kosten sitzen, sprich Anwaltskosten bezahlt und trotzdem noch n kaputtes Auto.
    Wenn ich nen Rechtsschutz hätte wäre das ja kein Problem. Dann wäre ich wenigstens abgesichert und könnte es einfach probieren.


    Außerdem zieht sich das dann ne ganze Weile hin. Die Reihenfolge der Schritte wäre:
    1) Brief vom Anwalt --> Nachbesserung anbieten
    2) Wenn nein, dann Brief --> Sekundäre Gewährleistungsansprüche, wie entstanden Kosten usw. einklagen + Reparaturen + Gutachter beauftragen
    3) Auto wandeln, Nachbesserung oder Vergleich, Kaufpreisminderung

    Und der Händler bietet mir momentan ja nen Vergleich an. Ich hätte mit dem Attest vom :) sehr gute Chancen den kompletten Schaden bezahlt zu bekommen, sagt der Anwalt. Ist halt alles ne Frage der Zeit.


    Fakt ist, dass er mich nicht vor die Wahl stellen kann das Auto zu wandeln oder die 160,- zu nehmen.


    Die Frage ist halt nun, nehm ich die 160,- und lass es gut sein, oder nehme ich den ganzen Trubel in kauf und riskiere dass mir Kosten entstehen.?


    F*** Händler, 1000,- für ne Garantie verlangen, aber dann nicht zahlen wollen.


    Gruß
    Hossi

    So, der Händler hat mich gerade angerufen.


    hier das Ergebnis, er sagt, dass er der ganzen Sache ziemlich gelassen gegenübersteht wenn ich es auf ein Verfahren ankommen lassen möchte. Schließlich hat er ja den Tüv Bericht, sowie das DEKRA Gutachten, welche für ihn mehr als genug beweisen dass das Auto bei Übergang fehlerfrei war.


    Als Friedensangebot würde er mir 160,- überweisen und zwar für den Keilriemenspanndämpfer, sowie die HA-Buchsen. Wenn ich damit nicht einverstanden bin dann soll ich ihm das Auto bringen, dann wird meine Abnutzung berechnet und ich bekomme mein Geld wieder und das Auto geht zurück. :angry:
    Dann soll ich aber bloß nicht nochmal mit sowas kommen. Hätte er geahnt, dass er so einen Ärger mit mir hat, hätte er mir das Auto nicht verkauft.


    Die Türschlösser kann ich über die CarGarantie abwickeln. Bekomme dann 100% vom Lohn und 50% für die Teile.


    Die 160,- setzen sich übrigens zusammen aus dem Arbeitslohn zu 100% und die Teilekosten zu 50%. (Spanndämpfer kostet 85,- / HA-Buchsen 50,- / Arbeitszeit zusammen 1,8h)


    So ne kacke, das Auto möchte ich nicht wandeln, aber für 160,- krieg ich das doch nie rapariert. Allein die HA-Buchsen kosten bei VW schon 180,- (in ner freien 120,-). Der Spanndämpfer + Keilriemen kostet 150,- (incl. Arbeitslohn). Das macht zusammen 330,- bei VW.


    Kann der mich eigentlich so einfach vor die Wahl stellen Auto zurück oder diese 160,-?


    Was mach ich denn jetzt? Hab doch keinen Rechtschutz soweit ich weiß. Hab das doch nur so probiert damit er drauf anspringt.


    Ich könnt kotzen... Wozu gibt es Garantie und Sachmängelhaftung, wenn ich es nicht repariert bekomme???


    Gruß
    Hossi

    Hi Kaufi.


    hier nochmal die Fotos:


    Original: [Blockierte Grafik: http://img141.imageshack.us/img141/2336/chrom5hu5.th.jpg] Beispiel: [Blockierte Grafik: http://img220.imageshack.us/img220/142/chrom3ge8.th.jpg]


    - hier bitte einmal Kamei Scheinwerferblenden, Chromleisten, emblemlosen lackierten Grill
    und
    - einmal Chromleiten + emblemlosen lackierten Grill



    Original: [Blockierte Grafik: http://img169.imageshack.us/img169/5057/chrom6tl1.th.jpg] Beispiel: [Blockierte Grafik: http://img169.imageshack.us/img169/603/chrom2cs2.th.jpg]


    - hier bitte einmal nur Chromleisten
    und
    - ein Bild mit Chromleisten + GLI Rückleuchten (siehe Beispiel) + Schriftzüge entfernen



    Original: [Blockierte Grafik: http://img220.imageshack.us/img220/8819/chrom7dv4.th.jpg]
    - hier bitte Chromleisten + emblemlosen lackierten Grill + Kamei Scheinwerferblenden


    Hier die Kamei Scheinwerferblenden:
    *klick*


    Ich finde es immer wieder faszinierend was man mit CorelDraw und Co. alles so hinbekommt... =)




    Gruß
    Hossi

    2 meister und ein lehrling sind ne stunde drüber gehangen. ich war ja auch dabei und hab gesehen wie die mit ihrem tester zig tests gemacht haben. denke schon das sowas auch bezahlt werden muss. ich habe vorher auch mit nem anderen :) über das thema gesprochen. er hat gemeint, wenn im fehlerspeicher nichts drin steht, dann ist es wie die suche der nadel in nem heuhaufen.
    die steuergeräte versuchen solche schleichenden defekte aufzufangen und anzugleichen und man kann deshalb den fehler nur eingrenzen in dem man teile auf verdacht tauscht. und das macht keine der beiden werkstätten ohne das kosten für mich entstehen.


    so ist es nunmal. so lange fahren bis er wirklich was als fehler ablegt...