Sehr geehrter Herr Weikmann,
vielen Dank fuer Ihre Anfrage.
Den Mineraloelherstellern ist es durch den Gesetzgeber ermoeglicht worden,
dem herkoemmlichen Ottokraftstoff bis zu fuenf Volumenprozent Bio-Ethanol
beizumischen. Diese Kraftstoffe der DIN EN 228 sind ohne Einschraenkung fuer
unsere Fahrzeuge freigegeben.
Die neuen Volkswagen mit Ottomotor und einer Erstzulassung ab dem 1. Maerz
2006 sind fuer eine Zumischung von bis zu zehn Volumenprozent Bio-Ethanol
zum Ottokraftstoff (E10) geruestet. Fuer die 1,4 l Ottomotoren mit 59/63/66
kW gilt dies mit Erstzulassung ab dem Modelljahr 2007.
Der Verwendung von Ottokraftstoffen mit einem hoeheren Anteil an
Bio-Ethanol, zum Beispiel E50, koennen wir nicht zustimmen. Um unsere
Fahrzeuge fuer diesen Kraftstoff vorzubereiten, sind aufwaendige Umruestungen
notwendig. Die Kosten hierfuer sind erheblich, und ein wirtschaftlicher
Vorteil ist fuer den Betrieb nicht zu erkennen:
Haben Sie noch weitere Fragen? Wir stehen Ihnen jederzeit wieder zur
Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
i.V. Bernd Schmitter i.V. Joerg Dix
Volkswagen AG
38436 Wolfsburg
Tel +49 (0) 800 8655792436
Fax +49 (0) 800 3298655792436
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