Beiträge von Jettamatse

    Hallo Leute!
    Es sei aber erwähnt, dass für die richtige Funktion des LH auch der passende Lichtschalter nebst Verkabelung sowie ein taugliches Bordnetzsteuergerät verbaut sein muss.
    Es passen nicht alle Lichtschalter und auch können CH/LH nicht alle Bordnetzsteuergeräte.
    Aber codieren kann man es einfach und dann wird man sehen, ob die Funktion läuft oder nicht.
    Hat man aber weder Xenon noch Nebler noch MFA+ noch Regensensor nebst AFL, ist die Chance schlecht, dass es funktioniert!
    Viele Grüße,
    Matthias

    Hallo Leute!
    Zu den BMW-5er-Leuchten:
    Ob die Seitenblinker als Posis mitleichten oder wie auch immer hat nichts mit verboten oder nicht zu tun. Diese Frage stellt sich so gar nicht.
    Ein Scheinwerfer muss in der EU bauartzugelassen sein. Und für jeden Scheinwerfer gibt es technische Bedingungen an diese Bauartzulassung.
    Und es ist ganz klar:
    Es ist alles verboten, was nicht bauartzugelassen ist und es ist alles erlaubt, was die Bauartzulassung erhalten hat!
    Um eine Bauartzulassung zu erhalten, muss man für jede Leuchte bestimmte technische Eigenschaften erfüllen wie bestimmte Farben und Leuchtstärkern in bestimmte Richtungen. Es gibt zum Beispiel keinerlei Vorschriften, Leuchten nicht ineinanderzubauen oder sonst wie zu kombinieren.
    Wenn ich es schaffe, Rückfahrscheinwerfer, Posi und Bremslicht in einem Scheinwerfer zu vereinigen und unter allen Betriebsbedingungen die Zulassungsanforderungen an diese einzelnen Leuchten mit der Kombileuchte zu erfüllen, kann ich eine Bauartzulassung beantragen und den Scheinwerfer so benutzen.
    Es gibt nirgends ein Verbot oder Gebot, Rückfahrscheinwerfer, Posis und Bremslichter zu kombinieren. Die einzelnen Anforderungen müssen erfüllt sein.
    Und nur um wilden Spekulationen jetzt wieder Einhalt zu gebieten: Natürlich ist es NICHT erlaubt, im Nachhinein Änderungen an der Bespannung und der Funktion der Scheinwerfer vorzunehmen, da dies zum Erlöschen der Bauartzulassung führt und damit ist der Scheinwerfer ILLEGAL!
    Ein Umstellen der Seitenblinker als Posis ist in der EU so nicht typgeprüft und zugelassen und damit illegal, genauso wie die Änderung an den Heckleuchten oder die gedimmte Ansteuerung der Blinker vorne als Posi wie in den USA!!!
    Bei den 5er-Scheinwerfern handelt es sich im übrigen um echte Posis in den Scheinwerfern vorne und die sind genau so typgeprüft und zugelassen!
    Viele Grüße,
    Matthias

    Hallo Pistenbulli!
    Das ganze geht ganz einfach!
    Du fährst zum freundlichen (oder zu uns, wenn Du aus dem Raum Braunschweig kommst) und lässt das Bodnetzsteuergerät auf Nebelscheinwerfer codieren.
    Da muss das erste Bit des ersten Byte gesetzt werden, dann wären die aktiv.
    Nach einem Neustart (Zündung aus, Zündung wieder an) muss nun folgendes passieren:
    Es muss die Warnlampe für einen Glühbirnendefekt angehen und die MFA/MFA+ muss im Display zweimal pingen und die Meldung "Nebelscheinwerfer links defekt / Nebelscheinwerfer rechts defekt" ausspucken.
    Dann ist Dein BNSG neblertauglich.
    Ist es das nicht, kommt atens die Meldung nicht und btens fällt auf, dass das BNSG die Codierung gar nicht akzeptiert. Ließt man die Codierung erneut aus, stellt man dann fest, dass sie gar nicht verändert ist.
    Für diesen Fall muss aber nicht das BNSG getauscht werden.
    Es lässt sich auch manuell mittels eines Relais und der Leitung vom Lichtschalter ansteuern, dann ist halt die Funktionalität mit der Kaltlichtdiagnose nicht so wie geplant aber man spart sich immerhin den Umbau des BNSG!
    Wenn Du das BNSG tauschen willst, melde Dich! Ich kann da was für Dich machen!
    Viele Grüße,
    Matthias

    Hallo e-clipse!
    Das KW-Fahrwerk ist schon sehr gut, kein Vergleich zu dem Billigschrott von FK.
    Die Gewinde-Fahrwerke von denen machen nur Ärger, zumindest in unseren Kundenfahrzeugen.
    Wir verbauen mittlerweile FK gar nicht mehr. Gebrochene Konterringe, total korrodierte Federn nach 2 Jahren und gerade 15.000 km, leckende Dämpfer, gebrochene Federn, das Portfolio an Fehlern ist groß genug, deren Häufung aber unnatürlich und nur auf das zurückzuführen, was FK verkauft: billigen Ramsch zu hohen Preisen (siehe auch Scheinwerfer und Leuchten).
    Ich würde AUF KEINEN FALL ein KW durch ein FK substitutieren, kein Vergleich in der Qualität. Wenn ein Dämpfer wirklich leck sein sollte, tausche ihn aus. Das ist speziell hinten eine Sache von ein paar Minuten und die Dämpfer bekommst Du bei KW selbstverständlich nach! Wenn sie innerhalb der zwei Jahren liegen, versuche sie, zu reklamieren. Das klappt bestimmt auch, die sind immer sehr kulant.
    Nur noch kurz, @Labtec1987:
    Du hast nicht wirklich Ahnung von Stoßdämpfern und weist wohl leider überhaupt nicht, was Gasdruckstoßdämpfer bedeutet, oder?
    Gasdruckdämpfer können SELBSTVERSTÄNDLICH auch undicht werden und enthalten SELBSTVERSTÄNDLICH Öl, da Öl nachwievor das dämpfungserzeugende Medium ist. Die Ölsäule ist nur über ein Gasvolumen vorgespannt, deswegen spricht man von Gasdruckdämpfern.
    Viele Grüße,
    Matse