Beiträge von Ameisentöter

    Gibt´s keinen Forenuser der da in der Nähe wohnt? Der könnte unter der Adresse ja mal hinfahren und schauen ob da irgendwas den Eindruck eines bestehenden Gewerbes erweckt.

    Naiv bin ich beim besten Willen nicht. Ich habe einen sehr sicheren und nicht unbedingt schlecht bezahlten Job. Dieser hat allerdings mit meinem gemeldeten Gewerbe rein gar nichts zu tun. Ich musste diesen Geldverdienst anmelden, weil mein Arbeitgeber dies ausdrücklich verlangt. Meine Brötchen könnte ich mit dem gemeldeten Gewerbe niemals verdienen. Im Anmeldungszeitraum hat mir das alles zusätzlich noch Spass bereitet, also habe ich für das Gewerbe investiert(PC). So, jetzt isser abgeschrieben und nun kommt eben nur noch plus raus. Allerdings niiie so viel, dass man davon leben kann. Interesse an einer Gewinnerzielung habe ich jedoch nach wie vor.

    Zitat

    Original von kippi
    Also ich hatte das ganze auch mal gehabt ums eher für mich zum günstigeren Einkaufen zu nutzen....


    D. h. Dir wurde Liebhaberei unterstellt? Was ist dann passiert?


    Also ich habe ganz klar eine Gewinnerzielungsabsicht aber meine Gewinne, das war schon immer klar, werden immer sehr gering sein. Trotz allem bin ich natürlich an einem Gewinn interessiert...

    Hab aus verschiedenen Gründen 2003 ein Kleingewerbe angemeldet. Dazu habe ich mir damals eine neue PC Ausrüstung gegönnt(war auch nötig).
    Da ich diese Ausrüstung ja über 3 Jahre abschreiben kann, habe ich dies auch bis zu diesem Jahr getan und durch eben die Abschreibung und die laufenden Kosten für das Gewerbe, bin ich nun zum dritten Jahr in Folge in der "Verlustzone". Wenn alles so weiterläuft wie bisher, werde ich Ende diesen Jahres im Plus sein, da ja keine Abschreibungen etc. mehr stattfinden. Jetzt habe ich Post vom Finanzamt bekommen, die ganz klar klären soll, ob hier Liebhaberei vorliegt.


    Nun meine Frage:
    Wenn das FA mir nun Liebhaberei unterstellt, muss ich dann meine Steuerbegünstigungen seit 2003 zurückzahlen oder habe ich einfach ab sofort keine Möglichkeit mehr auf Abschreibungen/Steuerbegünstigungen bei meinem Gewerbe?
    Müsste ich im Falle der Liebhaberei das Gewerbe abmelden oder bleibt dieses bestehen?


    Fragen über Fragen :baby:

    Zitat

    Original von KoenigBoris
    (genial hier: North & South


    Das North&South was es auch schon auf Atari ST/Amiga gab?



    Also ich hab noch so nen elektronischen Einkaufszettel drauf...da kannste alles eingeben, was Du in welchem Markt brauchst und kannst in der Übersicht sehen, ob Du was vergessen hast. Nutze ich ganz gerne bei grösseren Einkäufen im Metro etc.