Beiträge von Streetmachine

    Also ich fahre auf meinen Golf seit vorletzter Woche die BBS CH in 8.5x18 ET 35 mit 225/40 R18 Reifen in Verbindung mit 50mm FK Federn. Die Eintragung war bei mir kein Problem, da ich für die Tieferlegung sowie die Radkombi ein TüV-Gutachten hatte. =)


    Sofern du alle Papiere hast, dürfe es bei der Eintragung keine Probleme geben.


    Würde vorher prüfen, ob die Räder an die Kotfügel kommen und eventuell mit Federwegsbegrenzern noch den nötigen abstand verschaffen. Was du noch prüfen müsstest wäre, ob die Räder beim Lenkeinschlag in den Radhäusern schleifen, da gibt es auch eine Lösung - Lenkeinschlagsbegrenzer. Ist zwar nur ein Unterschied von 5mm im Vergleich zu meinen, aber man kann ja nie wissen.

    Zitat


    erT! schrieb:
    aber mal zum KVA...
    ist es nicht so, dass du deine karre einfach reparieren lassen kannst und die werkstatt dass dann über die gegnerische versicherung abrechnet? so hab ich das bisher erlebt


    Ja es ist so, aber ich will mit der Versicherung abrechnen, weil ich den Schaden für weniger Geld reparieren lassen kann (nur Lackierkosten). Die Montage aller Teile übernehmen ich schon selbst. Habe diesen Weg gewählt, da dies mein gutes Recht ist und ich selbst entscheiden kann, wer wann und wo meinen Auto wieder instandgesetzt wird.

    Bei den Schaden ging es nur um einen Lackschaden an der Frontschürze und beschädigten Grill sowie beschädigte SRA (links). Schadensumme 766 Euro ohne Mwst. Die 25 Euro Aufwandsentschädigung habe ich verlangt und wurden ebenfalls dazu addiert. Die Kosten für den KVA nicht!!!
    Hab für den KVA 58 Euro bezahlt, jedoch bekomme ich diese laut der Versicherung erst erstattet, wenn ich den Wagen reparieren lasse. Was kann ich tun, um das Geld welches ich für den KVA ausgegeben haben wiederzubekommen?

    Hallo zusammen,


    im Dezember hat eine Frau beim einparken meinen Wagen beschädigt - mit anschließender Fahrerflucht, weil sie der Meinung war, dass nichts an meinem Auto wäre. X( Zum Glück gabs Zeugen, die das Kennzeichen notiert haben. =) Kein großer Schaden, aber trotzdem ärgerlich. Habe anschließend einen Kostenvoranschlag machen lassen und alles an die gegnerische Versicherung geschickt - will die Schadensumme ausgezahlt bekommen. Nun zu meiner Frage. Muss die Versicherung nicht auch die Kosten für den Kostenvoranschlag an mich überweisen? Im schreiben steht, ich zitiere: "Die Gebühr für den Kostenvoranschlag wird bei der Durchführung der Reperatur angerechnet."


    Danke für eure Hilfe!

    Danke für eure Meinungen!!


    Meine neuen sind aber keine von den hier erwähnten geworden...die Wahl ist auf die BBS CH in 8.5x18 gefallen. Bin mit meiner Entscheidung voll und ganz zufrieden und glücklich. =)

    Zitat


    _G-DoG_ schrieb:
    Achja und am aller aller liebsten noch zwischen 35 und 500 mm tiefer


    500mm tiefer sieht bestimmt geil aus... :] :]
    also wenn jedmand zu dieser Tieferlgung Bilder finden sollte, würd ich das auch gerne sehen...

    Also ich fahre bei meinem Golf nur mit 50mm FK Federn. Bin damit voll zufrieden, weil es nicht so hart wie manche Fahrwerke ist. In Verbindung mit 8.5x18 Felgen rundum war die Eintragung auch keine Problem.


    Zwischen Gewindefahrwerk und nur Federn liegt auch ein etwas größerer Preisunterschied... :D