also die sehen wirklich nich toll aus, schon gar nicht an diesen schwarzen beispiel golf
Beiträge von icy0699
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wir können uns ja aufm mcdoof parkplatz treffen... wäre glaub ich die beste lösung
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hi
steht das nich im service heftechen was gemacht werden muss?
wo willstn das machen? hab da ne gute werkstatt, hab im gegensatz zu vw über 500€ gesparrtmfg
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meine kommen wohl anfang märz rauf... endlich
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hui... noch ein rostocker
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Zitat
Original von RON-RS
Und du oder dein Freund, wer auch immer, meint mit dem Buch klappts dann mim Flirten oder was????LOL
Dann kannste auch auf die Seite gehen KLICK
Is bestimmt genau so wirkungsvoll wie so ein Buch!!!!!!!!!!Sowas kann man nicht aus Büchern lernen oder mit nem auswendig gelernten Spruch
Da mußte spontan sein die Umgebung bzw Situation mit einbeziehen und so
geile hp... werd ich gleich mal ausprobieren, ma sehn wie viele ohrfeigen ich bekomme
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und noch diesen not aus schalter! jedenfalls bei meiner pentagon...
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sieht sehr geil aus... denn viel spass mit dem neuen
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aber würden denn nich mahnungen kommen oder sowas?
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Zitat
Original von Zwilling
Natürlich wirst du die Ware als Versicherters Paket wieder zurücknehmen und die Ware in einem geeigneten Prüflabor zwecks Magelfeststellung/nachträglicher Manipulation (leider hast du mit weniger ehrlichen E-bayern schlechte Erfahrungen diesbezüglich gemacht, so dass auch dieser Punkt mit geprüft wird.)Du must aber aus Prozessrechtlichen Gründen darauf bestehen, dass der Absender die Prüfkosten zu übernehem hat, sofern du Sachmangelfrei bleibst.
Die Übersendung der Ware ist eine Stillschweigendes Eingeständnis und Anerkennung der Rechtsfolge..
Bernhard
=) =) =) geil^^
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ja die sache is ja richtig dumm für dich gelaufen... weisst du denn wieviel tagessätze das sind, unter 30 oder über?
denn wüsstet du wenigstens schonmal, wann das verjährt is. -
1800€ nur weil ihr einen verprügelt habt?
naja aber wenn über 2 jahre schon nix gekommen ist, warum sollte denn jetzt noch was kommen?! naja ich wünsch dir viel glück für deine front, heck und auspuff -
Eine Geldstrafe von bis zu 30 Tagessätzen darf bis zu 3 Jahren vollstreckt werden. Haben Sie sich eine höhere Geldstrafe oder eine Freihheitsstrafe bis zu einem Jahr eingefangen, beträgt die Vollstreckungsverjährung 5 Jahre. Bei darüberliegenden Freiheitsstrafen (bis zu 5 Jahren, höhere werden in Verkehrsstrafsachen kaum vorkommen), beträgt die Vollstreckungsverjährung 10 Jahre.
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jo.... dann schon