ZitatOriginal von negerlein
also ohne vermessungsprotokoll wird dir das der tüv wohl nicht eintragen!
meiner meinung nach ist das pflicht, jedenfalls nach dem erstmaligen einbau. wie das nach dem verstellen eines gw ist, da kann ich nix zu sagen.
Ja Tüv wollt von mir den Wisch auch nich sehn.. dass soll ich nur aufheben für das nächste mal Spur einstellen, damit man abweichungen überprüfen kann... für Tüv is das irrelevant... oh ein Fremdwort.. :]