Beiträge von Horge

    also bei mir musste nach der tieferlegung schon kräftig an spur und sturz gedreht werden. an der va is der sturz und der nachlauf nach der tieferlegung nun auch außerhalb der toleranzen. hab h&r cup kit 35/35.
    find ich dann krass, dass bei dir gar nix war.

    hi,
    ich wollte mir für meinen golf ein neues fahrwerk (h&r cup kit 35/35) holen. jetzt ist mir eine sache noch unklar, was das eintragen betrifft. im moment hab ich rial felgen (7Jx17 et 48). mit diesen wollte ich beim tüv vorfahren und dann alles abnehmen lassen. jedoch wollte ich auch noch meine original indinapolis felgen (7Jx17 et54), die schon im schein eingetragen sind, weil vom werk aus drauf, mit winterreifen fahren. muss ich diese dann auch nochmal beim tüv in verbindung mit dem fahrwerk vorfahren?
    wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
    mfg horge

    hi,
    also ich hab folgendes problem. ich möchte mir spurverbreiterungen von h&r an vorder- und hinterachse mit jeweils 30mm zulegen. auf
    der h&r-seite findet man auch eine abe. jedoch werde ich auseinigen auflagen nicht ganz schlau. ich selbst fahre einen sportline
    (also 15mm tiefer) mit 7J 17'' felgen(indianapolis) et54.


    auflage A1a)
    der vorschriftsmäßige zustands des fahrzeugs ist durch einen amtlichanerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den kraftfahrzeugverkehr
    oder einen kraftfahrzeugsachverstänigen oder einen angestellten nachabschnitt 7.4a der anlage VIII zur StvO unter angaben von
    Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer
    bescheinigen zu lassen.


    frage: muss ich dann doch die distanzscheiben beim tüv im montiertenzustand vorzeigen?ich dachte abe heisst nicht beim tüv eintragen lassen?


    auflage K3&K4)
    zur herstellung der ausreichenden freigängigkeit der reifen an achse 1/achse 2 sind die radhausschnittkanten anzulegen (umbördeln bzw.
    nachbördeln) und angrenzende kunststofkanten anzupassen.


    frage: muss ich das wirklich machen? und wenn ich es nicht gemacht habe, ist es dann so, dass ich diese anforderung nicht erfülle und
    somit die zulässigkeit dann erlischt?


    wäre gut, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.vielen dank schon mal
    mfg
    horge