Beiträge von sOlivier

    Zitat

    Original von Black
    "GEHEULE" schreibt man mit "e".


    Mea culpa. Ich denke, der Sinn ist der gleiche.


    Zitat

    Original von Black
    Ich habe recht, sieh es ein oder lies es nach. und ÜBERLESE dabei nicht die hälfte.
    Aber es ist so: du hast irgendwann mal irgendwas gehört und verkaufst das falsch weiter. damit hilfst du hier keinem.


    Ich sehe es gerne ein, wenn ich falsch liege. Nur bringt mich noch ein Punkt davon ab:
    Wenn du mal bei google "Probezeit Stopschild" eingibst, dann wirst du u.a. Links zu Fahrschulen finden wie z.B. diese hier. Dort wird der Stop Schild Fall unter Delikt A aufgeführt .. und da steht reingarnichts von der eventuellen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.


    Klär mich auf.


    Gruß sOlivier


    EDIT: Man kann auch anders debattieren, wie man sieht ... geht doch.

    Nach meinem Kenntnisstand ist das "simple" Überfahren eine Stopschildes ein sogenanntes A-Delikt. Begeht ein Probezeitler ein A-Delikt, so muss er mit o.g. Konsequenzen rechnen.



    Naja .. mir schnuppe .. mich schreckt meine Version eher ab als deine und das is mir irgendwie wichtiger, als mir dein andauerndes Rumgehäule anzuhören .. belassen wir es dabei.


    Gruß sOlivier

    Zitat

    Original von Black
    Hier, du schlauberger:
    Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 136 BKat (A - 1) 10,00 €


    Erst denken, dann posten, und wenn man keine Ahnung hat: FRESSE HALTEN!


    [Zitat_anfang]
    Wer z.B. falsch parkt, muss dafür ein Verwarnungsgeld zahlen. Nach Zahlung des Verwarnungsgelds muss er aber mit keinen weiteren Maßnahmen rechnen. Anders wenn er an einem STOP-Schild nicht hält und einen anderen Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet. Er erhält dafür einen Bußgeldbescheid sowie einen Eintrag in das Verkehrszentralregister. Außerdem muss er mit einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen, solange er den Führerschein auf Probe hat.
    [Zitat_ende]


    Quelle:
    Lehrbuch
    Klassen B, BE & A, A1, M & L, T
    Grund- & Zusatzwissen für die theoretische Prüfung


    Und jetzt kommst du.


    Gruß sOlivier

    Zitat

    Original von Kaufi
    6. jetzt gehts ans tieferlegen. dazu makieren wir alles oberhalb der untersten karrosserielinie. besonders genau sollte man an den radkästen arbeiten. einfach viele kleine schritte mit dem lasso machen.


    Super Tut ! Respekt und Danke dafür ! =)


    Noch ein kleiner Tip von mir wegen dem Lasso. Ich finde das magnetische Lasso sehr praktisch für solche Sachen. Könnt ihr ja mal probieren.


    Gruß sOlivier

    Also ich verstehe das Verhalten mancher Leute hier nicht. Der Mann hat seinen Fall dargestellt und immer sachlich gepostet und manche hier motzen rum, weil er sich im Ton vergriffen haben solle, dabei sind es eben jene, die sich absolut im Ton vergreifen .. ehrlich, verstehe ich überhaupt nicht.
    Der Threadstarter hat etwas (angeblich) falsch gemacht und dafür ne Strafe bekommen und es ist sein gutes Recht, dagegen Einspruch zu erheben bzw sich über den Tatbestand zu informieren, was meiner Meinung auch mehr oder weniger (wegen der entstehenden Kosten) sinnvoll ist, da der Vorwurf ja irgendwie nicht so ganz zutrifft. Und selbst wenn es sich nicht lohnen würde, was gibt euch das Recht hier quasi 5 Seiten lang über die Person herzuziehen ? Thema Reife und wie ihr das als "ausgereifte" Poster sonst so nennt.


    Für mich persönlich sah es jetzt nicht so aus, dass er schlicht kein Bock hat, dem Staat wieder Geld abzutreten, sondern eher, dass ihm etwas vorgeworfen wird, was er scheinbar nicht getan hat. Zumindest scheint das für einen Laien so zu sein. Könnte natürlich sein, dass für das Gesetz 'Kennzeichen hinter der Scheibe' = 'Kein Kennzeichen' bedeutet .. aber genau das will er ja wohl versuchen rauszufinden .. und ob irgendein Anwalt jetzt dadurch Geld verdient oder nicht, kann doch jedem hier im Thread wirklich egal sein, denke ich.


    Und seht es doch positiv (je nach dem) ... sollte der Threadstarter den evtl. Prozess gewinnen, dann haben manche hier damit einen Präzedenzfall auf den sie zurückgreifen können ;)
    Denn als ich mal eine Probefahrt gemacht habe, klebte der Verkäufer mit solchen Saugnäpfen die Kennzeichen auch einfach an die Windschutzscheibe bzw an die Heckscheibe ... von daher interessiert mich das Ergebnis dieses Falles schon irgendwie .. zumal man häufig Leute mit Kennzeichen hinter ihren Scheiben auf der Strasse findet.


    Und nochwas, was mich interessiert:
    Wegen dem Punkt "Aussage gegen Aussage": Im Gesetz steht der Beamte doch nicht über dem normalen Bürger. Wie also kann der Polizist in so einem Fall (A. g. A.) immer Recht bekommen ?


    Vielleicht hatte ich gerade wieder meinen Moralischen ... aber ich schätze, 80 % dieses Postings hätte ich auch sonst so geschrieben und gemeint.


    Gruß sOlivier

    Das Adressen Thema ist doch erstmal wurscht. Im letzten Satz steht, dass alle o.g. Länder, außer Deutschland, mitmachen dürfen. Finde ich absolut klar und eindeutig.
    vielleicht haben die sich auch nur verschrieben, was weiß ich ..


    EDIT: @Rondras: Geh doch mal auf diese Ipod Nano Adresse. Da kommst du genau auf die gleiche IPod Seite, die oben im Thread genannt wurde .. wenn ich mich nicht irre.


    Gruß sOlivier

    Na das Problem liegt im letzten Satz ;)


    Keine Ahnung, wofür man trotzdem eine gültige Adresse (auch aus D) angeben muss, ich schätze mal, um die Daten für Dritte zu verwenden (Werbezwecke) .. keine Ahnung, weiß ich nicht. Aber der letzte Satz ist eindeutig.


    Gruß sOlivier

    Zitat

    Original von Voodoo
    aha...kannst du genaueres sagen???


    lass mich gern eines besseren belehren


    Gerne ;)
    Und zwar folgendes:

    Zitat


    (b) Für iPods.FreePay.com muss ein Benuzter eine gültige Email-Adresse und Lieferanschrift in den USA, U.S. Gebiet, Kanada, Grossbritanien (inkl. Schottland, Wales, Nord Irland und die Kanal-Inseln) oder Deutschland haben. Für iPod.nanos.FreePay.com und DigitalCameras.FreePay.com dürfen alle obene Länder – mit Ausnahme von Deutschland – mitmachen.


    Das steht dreimal drin.


    Daher verstehe ich auch nicht, wie Leute aus Deutschland so ein Teil angeblich bekommen haben können.


    Gruß sOlivier


    Dann sollte dein Vater die AGB am Besten nochmal durchlesen, denn er hat was ziemlich Wichtiges (bzw den Haken) anscheinend übersehen ;)


    Gruß sOlivier