@ Chris
Ein Privatmann kann bei seinen Verkäufen die Gewährleistung leider ausschliessen.....
Wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht und er sie nicht freiwillig zurücknimmt, bleibt Dir im Extremfall nur der Klageweg - nur beweisen musst Du dann, dass die Felgen schon bei Empfang nicht in Ordnung waren.
Gruß
Uwe