Hallo,
folgender Sachstand:
[font="]Bereits im März 2009 wandte ich mich an meinen Freundlichen aufgrund eines Startproblemes meines Fahrzeuges im warmen Zustand. Das Fahrzeug sprang bei einem Start im warmen Zustand (Warmstart) nicht an. Zu diesem Zeitpunkt trat das Problem zum zweiten Mal auf. Aufmerksam wurde ich auf das Problem bereits einige Zeit zuvor. Das Problem wurde zu dieser Zeit laut meiner Werkstatt angeblich mit dem Aufladen meiner Batterie behoben, da der Anlasser mit der gegebenen Batterieleistung nicht die benötigte Drehzahl erreichen würde. Hierzu erhielt ich von meiner Werkstatt keine Belege und auch keine Berechnung.[/font]
[font="]Im Juni 2009 trat das Problem plötzlich erneut in gleicher Art auf. Wieder vereinbarte ich einen Termin mit meiner genannten Werkstatt und wies darauf hin, dass trotz einiger Zeit der augenscheinlichen Problembehebung, das Problem trotzdem weiterhin akut ist. Laut meiner Werkstatt wurde das Problem nun endgültig behoben durch den Austausch der „Pins“ am Steuergerät für die Zündlogistik. Die Batterie wurde ebenfalls überprüft ohne hier Mängel zu entdecken. Auch hierzu erhielt ich von meiner Werkstatt keine Belege und auch keine Berechnung.[/font]
[font="]Bereits im Juli 2009 trat das Problem wieder in gleicher Art auf. Wieder einmal vereinbarte ich einen Termin mit meiner Werkstatt, der am heutigen Tag stattfand. Ich erhielt die Nachricht von meiner Werkstatt, dass nun in einer großen Fehleranalyse festgestellt wurde, dass der Anlasser nicht immer die vorgeschriebene Mindestdrehzahl erreicht. Der Anlasser müsste somit ausgetauscht werden. Da ich mich allerdings außerhalb der Garantie befinden würde, könnte mir durch Volkswagen nur eine Kulanz von 70% angeboten werden, sprich ein Eigenkostenanteil von 30% (ca. 180,- EUR).[/font]
[font="]Ich sehe einfach nicht ein, nun einen Eigenkostenanteil für einen klaren Materialfehler zu zahlen, der ebenfalls ganz klar mitten in der Garantielaufzeit (März 2009) bemängelt und aufgezeigt wurde. Ausschließlich aufgrund der Inkompetenz des Autohauses, den Fehler innerhalb der ersten beiden vereinbarten Termine und somit innerhalb der Garantielaufzeit zu finden und zu beheben, soll ein beachtlicher Teil der Kosten nun von mir getragen werden, ca. einen Monat nach Ablauf der Garantielaufzeit (Erstzulassung: 11.06.2007).[/font]
Was denkt ihr zu diesem Fall?
Den ganzen Fall habe ich bereits dem VW Kundenservice in Wolfsburg per Schreiben geschildert. Eine Antwort steht noch aus.
Danke!