ne leider nicht ja machen sie nur wenn der motor aus ist kann ich alles einzeln steuern das heißt die tfl gehen wenn ich die zündung anmache an schalte ich dann auf das licht gehen sie aus und nur das fahrlicht leuchtet starte ich denn motor gehen nur die tfl an schalte ich wieder auf licht gehen beide an aber sie dunkeln dann ab
die lichter gab es vor kurzem beim plus sind von pro tec mehr kann ich dir leider nicht sagen
Tagfahrleuchten / Tagfahrlicht
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Hallo,
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Das ist so (alles) nicht ganz richtig.
Zulässig sind 4 Standlichter + 2 Umrissleuchten. Dabei ist aber zu beachten, dass "Doppelstandlichter" wie die 2 Ringe pro Scheinwerfer bei BMW / AngelEyes als 1 Standlicht gezählt werden. Außerdem sind nur dann 4 zulässig, wenn 2 davon in die Scheinwerfer integriert sind.
Umrissleuchten sind nur zulässig bei Fahrzeugen über 1,80 Breite und müssen oberhalb der Windschutzscheibe angebracht sein (also bei PKW annähernd unmöglich)
Bleiben wir also bei 4 Standlichtern und Angeleyes bleiben 2 weitere Standlichter übrig.
Diese dürfen nur in einer Höhe von 35 bis 150 cm Höhe angebracht sein (da fallen viele angebrachte Tagfahrleuchten raus, weil sie tiefer angebracht werden) und Standlichter dürfen höchstens 40cm von den Außenkanten des Fahrzeugs entfernt sein (normalerweise kein Problem).
Weiterhin ist zu beachten, dass ein geprägtes "A" an den Tagfahrleuchten diese erst als Standlicht freigibt!!! nicht alle Tagfahrleuchten dürfen also als Standlicht (bauartbedingt) betrieben werden!!!EDIT: S6 Leuchten haben so ein "A" Zeichen. Die meisten "billig" TFL nicht! Einige Wenige Namhafte (z.b. von Hella) haben auch das "A" Zeichen.
Du kannst dich aber in diesem Fall nicht allein auf die StVZO beziehen.
Die Nachrüstung solcher TFL ist weiterhin in der ECE-RL 87 geregelt.
Hier steht, dass man bei nachgerüsteten TFL die auch als Standlicht abgedimmt werden, die orginalen Standlichter abschalten muss.
Von daher gehts so oder so nicht, auch wenns mit den Anbaumaßen hinhauen würde. -
Du kannst dich aber in diesem Fall nicht allein auf die StVZO beziehen.
Die Nachrüstung solcher TFL ist weiterhin in der ECE-RL 87 geregelt.
Hier steht, dass man bei nachgerüsteten TFL die auch als Standlicht abgedimmt werden, die orginalen Standlichter abschalten muss.
Von daher gehts so oder so nicht, auch wenns mit den Anbaumaßen hinhauen würde.Na ja. auch das ist nicht richtig. Eine ECE Regelung ersetzt nicht die StVZO. Du kannst beides zugrunde legen. Richtig ist: Wenn was in "EG Gesetzen" erlaubt ist (in bestimmten Bereichen) muss Deutschland das anerkennen. Trotzdem kann man sich in Deutschland immer auf die StVZO berufen.
Übrigens steht in der ECE-R 87 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tagfahrleuchten für Kraftfahrzeuge" also nichts zur Schaltung etc. Was RL bedeutet weiß ich nicht. Ich kenne für uns (Deutschland) bindende Regelungen der EU nur unter ECE-R. Vielleicht klärst du mich auf. (in der ECE-R 87, die ich aufgrund deines kommentars jetzt komplett gelesen hab, steht nix zu o.g. Sachverhalt)
ne leider nicht ja machen sie nur wenn der motor aus ist kann ich alles einzeln steuern das heißt die tfl gehen wenn ich die zündung anmache an schalte ich dann auf das licht gehen sie aus und nur das fahrlicht leuchtet starte ich denn motor gehen nur die tfl an schalte ich wieder auf licht gehen beide an aber sie dunkeln dann ab
die lichter gab es vor kurzem beim plus sind von pro tec mehr kann ich dir leider nicht sagen
Wie auch schon weiter oben geschrieben müssen die TFL ausgehen, wenn sie mit Abblendlicht geschaltet sind, ES SEI DENN sie haben außerdem eine Genehmigung als Standlicht. Dann gelten o.g. Anbaumaße. -
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Na ja. auch das ist nicht richtig. Eine ECE Regelung ersetzt nicht die StVZO.
Das meine ich auch nicht, da habe ich mich vielleicht unglücklich ausgedrückt. Es ist halt ein Nebengesetz was die Vorschriften noch näher erläutert.
Übrigens steht in der ECE-R 87 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tagfahrleuchten für Kraftfahrzeuge" also nichts zur Schaltung etc. Was RL bedeutet weiß ich nicht.
RL ist englisch und heißt "Running Light" (Tagfahrlicht) und muss zur Erkennbarkeit als solches auf dem Prüfzeichen stehen:
Zitat5.2 Zusammensetzung des Genehmigungszeichens
Das Genehmigungszeichen muß umfassen:
5.2.1 ein internationales Genehmigungszeichen, bestehend aus:
5.2.1.1 einem Kreis, in dem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Landes
befinden, das die Genehmigung erteilt hat1);
5.2.1.2 einer Genehmigungsnummer; und
5.2.2 dem zusätzlichen Zeichen „RL“.Die Schaltung findest du in der ECE-R 48 (sorry da hab ich dic angelogen) unter Ziffer 6.19.7
ZitatElektrische Schaltung:
- Tagfahrlichter müssen beim Einschalten der Scheinwerfer (Abblendoder
Fernlicht) automatisch ausschalten, ausgenommen beim
Betätigen der optischen Warnvorrichtung (Lichthupe);
- Ein Kontrollicht ist nicht erforderlich (jedoch zulässig). -
RL ist englisch und heißt "Running Light" (Tagfahrlicht) und muss zur Erkennbarkeit als solches auf dem Prüfzeichen stehen:
Das weiß ich schon^^ aber du hattest von einer ECE-RL 87 geschrieben. und da konnte ich nix mit RL anfangen, da ich denke es gibt nur ECE-R...Die Schaltung findest du in der ECE-R 48 (sorry da hab ich dic angelogen) unter Ziffer 6.19.7
Auch dem habe ich nie widersprochen. TFL zusammen mit Abblendlicht = verboten. Ich habe von einem abgedimmten TFL, dass dann als Standlicht (Kennzeichen "A" und "RL" auf den TFL) fungiert geschrieben und da hattest du gesagt, dass dann das original Standlicht abgeklemmt werden muss. Dazu finde ich nix Ich kenne nur die oben zietierten Vorschriften die besagen, dass man 4 Standlicher haben darf solange 2 davon im Scheinwerfer integriert sind.
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