*Österreich* TÜV 30mm sind zu viel Tieferlegung

  • Zitat

    Original von friedi100
    Wieviel Luftdruck kann ich an der VA reinmachen?


    Das sollte dir dein Reifenhersteller sagen können.


    Zitat


    Kann man eigentlich Luft und Gas Füllungen mischen?


    Können kann man, machen sollte man es nicht.

  • So ich war heute bei diesen Asozialen Idioten in Salzburg und ratet mal was passiert ist.
    Nur zur Info, ich habe 30 mm Eibach Federn eingebaut und zusätzlich damit ich wieder 10 mm höher komme die Einlagescheiben vom Schlechtwegefahrwerk. Das heißt ich habe eine Tieferlegung von 20mm gegenüber der Serie.


    Der nette Herr da drausen meinte zu mir, dass mein Auto zu tief ist beim „PLASTIK“ Unterbodenschutz. Der Achsträger bzw. alle restlichen Metallteile passten ohne Probleme. Ich hatte sogar 5mm Spiel zum tiefsten Metallpunkt als ich ausgestiegen bin und geschaut habe, nur eben der dämliche Unterbodenschutz war hald zu tief.


    Dürfen die das auch bei Plastikteilen messen oder hat der mich nur verarscht?


    Grüße Alex

  • Zitat

    Original von friedi100
    Dürfen die das auch bei Plastikteilen messen oder hat der mich nur verarscht?


    Also hier in D wird die Bodenfreiheit nur an "tragenden" Teile gemessen, wie das bei euch Ösis aussieht weiss ich allerdings nicht! :D

  • Bei uns normal auch, dass habe ich ja den Prüfer gesagt aber er meinte wiederrum, dass da die Schrauben auch noch ein wenig hinunterstehen, dann habe ich wieder gesagt, dass das Teil welches gemessen wird mindestens 80 cm lang sein muss dann hat er mich gefragt, ob ich seine Entscheidung anzweifle und ob ich der Prüfer bin oder er.


    Nach dieses Diskussion hat er gesagt, ich muss jetzt noch das Hinterachslager Tauschen und meine Scheinwerfer nochmals einstellen lassen.


    Was kostet denn so ein Hinterachslager?


    GRüße Alex


  • Vergiß es! Der will Dich nur frozeln. Deswegen laß ich das FW auch sicher nicht eintragen. Wozu auch? Das mit dem Versicherungsschutz stimmt eh nicht. Zahlen muß sie auch so. Sie muß erst nachweisen können, daß das FW unfallursächlich ist, und das kann sie nicht.


    Deswegen Leute, laß Euch nicht verarschen, fahrt lieber illegal! Fuck for TÜV!!!

  • Zitat

    Original von Benz-Driver


    Vergiß es! Der will Dich nur frozeln. Deswegen laß ich das FW auch sicher nicht eintragen. Wozu auch? Das mit dem Versicherungsschutz stimmt eh nicht. Zahlen muß sie auch so. Sie muß erst nachweisen können, daß das FW unfallursächlich ist, und das kann sie nicht.


    Deswegen Leute, laß Euch nicht verarschen, fahrt lieber illegal! *zensiert* for TÜV!!!


    Sag mal Meister gehts noch???


    Wir reden nochmal wenn du mal ein Kind umgefahren hast! Klar zahlt die Versicherung erstmal an den Geschädigten! Aber die Versicherung holt sich die Kohle schön bei dir wieder!


    Also lieber erst denken dann schreiben! X( X(

    Einmal editiert, zuletzt von RowdyBurns ()

  • Zitat

    Original von RowdyBurns
    Sag mal Meister gehts noch???


    Wir reden nochmal wenn du mal ein Kind umgefahren hast! Klar zahlt die Versicherung erstmal an den Geschädigten! Aber die Versicherung holt sich die Kohle schön bei dir wieder!


    Also lieber erst denken dann schreiben! X( X(


    Ja, es geht absolut. Was Du sagst, ist schlichtweg falsch. Es ist ein Ammenmärchen, das die Versicherungen schön aufrecht zu erhalten versuchen.


    Glaub mir, ich hab das Thema gründlich mit meinem Anwalt erörtert bzw. weiß ich das von Versicherungs-Internas. ;)


    EDIT:


    wohl gemerkt, das bezieht sich auf die österr. Rechtslage, nicht auf die deutsche!

    Einmal editiert, zuletzt von Benz-Driver ()

  • Jo, du musst es ja wissen! Ein Ammenmärchen ist das ganz sicher nicht, lies dir halt mal das Kleingedruckte deiner KFZ- Versicherungspolice durch.


    Mit dem erlöschen der Betriebserlaubnis fällt auch dein Anspruch auf Versicherungsleistung weg! ENDE!


    Davon dass dir bei einer pingeligen Kontrolle die Plaketten abgenommen werden mal ganz zu schweigen!


    Natürlich steht es dir frei das ganze mal selbst zu probieren! :rolleyes:

    2 Mal editiert, zuletzt von RowdyBurns ()


  • Du kannst es 10x schreiben, dadurch wird es auch nicht richtiger. Die Haftpflicht muß IMMER(!) zahlen. Außer sie kann nachweisen, daß es unfallursächlich war. Und selbst dann hast Du nur einen Selbstbehalt bis zu einer bestimmten Grenze (ich weiß es jetzt auswendig nicht, aber ich glaube max. EUR 15.000,-). Aber das Grundproblem der Versicherung liegt darin, daß sie keinen kausalen Zusammenhang herstellen kann.

  • Hallo!


    Kann ich eigentlich einfach Beilagscheiben ins domlager reinlegen damit in an der VA weiter raufkomme?


    Könnte es sein, dass ich mit den Winterreifen höher bin da ich mir jetzt neue gekauft habe:


    Sommerreifen:
    215x45x17 auf 8Jx17


    Winterreifen
    195x65x15 auf 6jx15


    Bin ich da vielleicht 1 cm höher wenn ich auch 2,5 Bar reinmache in die Winterreifen?


    Funktioniert das oder nicht?


    Grüße Alex

  • Das die Versicherung zahlt bestreite ich ja nicht! Jedoch werden die nachher an dich Regressansprüche stellen, ist doch klar.


    Das die technische Änderung unfallursächlich war müssen die ja gar nicht nachweisen, es reicht, dass durch die nicht erfolgte Abnahme die ABE des Autos erloschen ist! ;)


  • Vergiß es, die kontrollieren den Luftdruck. Und Beilagscheiben gehen auch nicht. Die sind nicht blöd auch wenn sie so ausschaun. ;)

  • Zitat

    Original von RowdyBurns
    Das die Versicherung zahlt bestreite ich ja nicht! Jedoch werden die nachher an dich Regressansprüche stellen, ist doch klar.


    Das die technische Änderung unfallursächlich war müssen die ja gar nicht nachweisen, es reicht, dass durch die nicht erfolgte Abnahme die ABE des Autos erloschen ist! ;)


    Und genau das ist eben FALSCH. Aber bitte, Du kannst ja machen, was Du willst. Ich lasse mich sicher nicht von denen schikanieren...


  • BTW, die Räder hast Du eingetragen bekommen? Normalerweise werden 8J breite Räder nicht eingetragen. Zumindest nicht in Wien. Da beträgt die maximale Breite 7,5J.

  • Ok!


    Du hast deine Sicht der Dinge, ich habe meine! ;)


    Hoffe du bist dir auch darüber im klaren, dass im Falle eines Unfalles mit Verletzten noch zivilrechtliche Schwierigkeiten auf dich zukommen, wenn dein Wagen nicht der Stvzo entspricht! =)

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