Versicherungsfrage eines Newbies

  • als Fahrer mußt du sicherlich angegeben werden. Bei neueren Tarifen kann es sein , daß es einen Zuschlag gibt, wenn kein besonderer Grund für eine abweichende Halterschaft anliegt. Die wäre zum Beispiel Steuerersparnis bei Zulassung auf ein behindertes Kind oder Elternteil.


    Als Führerscheinneuling fängt man dann meist bei Klasse 0 an. Wenn deine Eltern oder gegebenenfalls auch dein Bruder ein weiteres Fahrzeug bei der gleichen Versicherung hat, würdest du mit einer Zweitwagen-Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 anfangen. Bei den beiden Varianten würdest du deinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufabauen, wenn du Versicherungsnehmer wirst.


    bei drei Jahren Führerscheinbesitz würdest du auch mit Schadenfreiheitsklasse 1/2 anfangen , ohne das es einen Zweitwagen gibt.


    Wenn alle Fahrer über 23 sind ist die Einstufung eines Zweitwagens in die Schadenfreiheitsklasse 2 möglich.


    Es gibt auch Versicherer, die den Zweitwagen wie den Erstwagen einstufen. Im Schadenfall werden dann aber auch meist beide zurückgestuft.


    Da es also von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen kann, würde ich einfach mal freundlich bei der Versicherung deines Bruders oder deiner Eltern anfragen, alles kurz und genau erklären und mir n Angebot zusenden lassen.

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