Interessante Auffassungen mancher Leute gibt's hier ja...
PUNKT 1:
Tatsache ist, daß ein Unfall mit Personenschaden/ Tod einer Person
IMMER schlimm ist und sich mit keinem Geld der Welt beim Tod wieder gut machen lässt - egal, ob ich meinen Wagen bis unter die Motorhaube getunt habe oder einen Serien-Jetta fahre!!!
PUNKT 2:
Alexkle hat im TV soweit ganz gut aufgepasst, denn tatsächlich muss ein "adäquater Kausalzusammenhang" zwischen dem verbauten Teil (Chip) und dem Unfall bestehen.
Wenn ich z.B. in einer 30er-Zone ein Kind anfahre, liegt dies wahrscheinlich nicht am Chip. (In diesem Fall wäre man aber sowieso, auch ohne Chip, dran!)
PUNKT 3:
Das Erlischen der Betriebserlaubnis ist unabhängig von Punkt 2 zu betrachten. Es müßte der Nachweis erbracht werden, daß man einen Chip verbaut hat und wußte, daß dieser eintragungspflichtig ist. Grobe Fahrlässigkeit genügt zudem nicht immer!
PUNKT 4:
Man sollte sich übrigens nicht in "Versicherungsfuzzis" täuschen...
Zumeist liegen sie richtig mit ihren Aussagen und haben ein geübtes Rechtsverständnis!
Kingkay