Lieferverzug eines Händlers. Was kann ich tun?


  • An dieser Stelle würde aber doch schonmal sehr interessieren, warum nicht? Zumal das ja auch Möglichkeiten des TE aufzeigen und uns als Info für die Zukunft dienen könnte, ab wann denn dann der Kaufvertrag zustande kommt. ?( Weil, wenn eh keiner zustande gekommen ist, warum hat er denn das Geld schon überwiesen und damit quasi seinen Teil des "Vertrages" erfüllt. Interessiert mich jetzt ernsthaft, da Internetrecht schon wieder so'ne Sache für sich ist.


    Nun, ich denke wir sind im falschen Forum um detailliert über Kaufvertragsrecht und so weiter zu diskutieren, dennoch kurz und knapp:


    Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zusammen. In allen Fällen stellen angebotene Artikel (z.B. in Online-Shops, bei MMSAT, Aldi etc.) eine Aufforderung zum Kauf dar. Der Kunde gibt mit Bestellung des Artikels ein Angebot ab, hier: 1. Willenserklärung
    Der Händler hat nun z.B. mehrere Möglichkeiten dieses Angebot anzunehmen: a) Durch Zusenden einer Auftragsbestätigung (Achtung: NICHT Bestellbestätigung o.ä.) oder b) Durch Lieferung der bestellten Ware. Beides stellt die Annahme des Angebots dar, hier: 2. Willenserklärung


    Folglich gilt: Erst ab zustande kommen des KV können Ansprüche (vorrangig geregelt durch die AGB und letztlich das BGB) geltend gemacht werden. (Lieferungsverzug, Zahlungsverzug, Nachfrist etc. etc.)


    Stefan

  • Sorry nein. Eine Rechnung wird erst bei Leistungserbringung erstellt. Der Händler hat noch keine Leistung erbracht. Hier: Lieferung der Ware.


    Es geht aber nicht um die Rechnung sondern den Kaufvertrag.




    Erstmal Glückwunsch zur extrem engstirnigen Weltansicht. Rosenmontag gilt im Rheinland als Brauchtumstag und die allermeisten Firmen haben zu. Ausnahme sind international agierende Firmen, die in Minimalbesetzung arbeiten. Wer es unzumutbar findet einen Tag länger auf seine Federn zu warten weil der Händler eventuell einem Brauchtum nachgeht sollte vielleicht in Zukunft von Onlinebestellungen absehen. Nachher fällt noch ein Server aus oder der Ladenbetreiber erdreistet sich krank zu werden. Aber lassen wir das. Das führt zu nichts.


    Ich verstehe und akzeptiere Dein Argument voll und ganz, aber es ging ja nicht nur um einen Tag. Und ich halte persönlich nichts davon einen ganzen Tag mit verkleiden und saufen zu vergeuden und das dann auch noch als Grund für Lieferschwierigkeiten vorzuschieben. Wir wissen auch nicht wo der TE die Teile bestellt hat, daher verstehe ich nicht ganz, wie Du auf das Rheinland kommst, dessen Brauchtum ich in keinster Weise attackieren oder schlecht reden will. Und Krankheit oder Server-Ausfall ist nunmal Risiko von Selbständigen, die dann auch mit Verlustausfall rechnen müssen und sich diesen ggf. woanders einklagen sollten/können - aber hier hat der Händler seinen Verzug ja nicht so begründet ;)





    Ich glaube ihr habt immer noch nicht den Unterschied zwischen Regellieferzeit und verbindlichem Liefertermin gecheckt. Wenn ich einen verbindlichen Termin nicht halte gibt es natürlich Ärger. Wenn ich dagegen sage: "In der Regel scripte ich so etwas in 2 Tagen" und brauche dann 4 Tage kann mir keiner was. Ausnahmen bestätigen die Regel sagt man so schön ;)


    Ja gegen 2 Tage sagt hja auch keiner was ;)





    Und dass du keinen Überblick über deinen fälligen Service hast ist nicht die Schuld des Händlers. Vielleicht lag die Lieferverzögerung gar nicht in seinem Verschulden, eventuell kam DPD das Paket nicht wie zugesichert abholen oder sonst was. Dass er gelogen hat ist mies, stimm ich dir zu. Aber zu sagen "ich musste 1000km länger mit meinem Öl fahren wegen dem Händler" ist dann doch ein wenig frech. Dann kauf dein Öl doch im Fachhandel vor Ort. Dort ist es sofort verfügbar wenn du es brauchst. Aber vermutlich kann man bei euch in Bayern nirgendwo Öl kaufen...


    Ich sag ja: MEIN FEHLER :whistling: Klar ist das nicht die Schuld des Händlers, aber mir geht es darum, dass andere Leute immer denken, alles und alle Umstände zu wissen und zu kennen :thumbdown:
    Ich habe das Öl übrigens rechtzeitig vorher ONLINE bestellt und sogar schon meinen VW-Meister vorgewarnt, dass ich komme, sobald das Öl da ist - und das noch, als die Service-WARNUNG kam. Und ich fahre nun mal genug km in der Woche. Und selbst mein VW-Meister hatte Probleme mit einem Blick rauszubekommen, welche Wartung denn nun genau ansteht (beim Kauf meines Gebrauchten wurde nämlich gleich noch 'ne unplanmäßige und ggf. noch nicht notwendige Inspektion mit Ölwechsel gemacht - und ich habe kein Festintervall ;) - und daher war nicht ganz klar, was denn nun wann als nächstes kommt) und so musste mein Meister auch erst seine tolle VW-Software mit meiner Fahrgestellnummer füttern und sich die Service-Vorschläge brechnen lassen.



    Ach übrigens: ich kenne hier keinen Händler zu dem ich hingehen kann und Addinol bekomme. Das ist schon schwierig im Internet zu bekommen hab ich das Gefühl. Wenn Du 'ne Adresse hast hier in Nürnberg oder München wäre ich dankbar :D


    Nochmal die Bitte: Urteilt nicht vorschnell über Sachverhalte, die ihr nicht kennt und auch nicht kennen könnt, aber der Meinung seid, ihr wisst alles und kennt jeden Menschen :thumbdown:

  • macht doch diesen Thread zu..total sinnfreie Diskussion die dem TE nicht wirklich was bringt!


  • Es geht aber nicht um die Rechnung sondern den Kaufvertrag.


    Richtig. Ich habe hier lediglich gitzu's Comment zitiert, da er das zustande kommen eines KV durch Rechnungserstellung begründet. Dies ist ja auch grundsätzlich die Folge einer Leistungserbringung, jedoch kam es bisher zu keiner.



    Ach übrigens: ich kenne hier keinen Händler zu dem ich hingehen kann und Addinol bekomme. Das ist schon schwierig im Internet zu bekommen hab ich das Gefühl. Wenn Du 'ne Adresse hast hier in Nürnberg oder München wäre ich dankbar :D


    Heh. Da fällt mir spontan Praktiker ein. :)


    Aber ja, ich geb Method_cya Recht. Lediglich den rechtlichen Fakten sollte man Aufmerksamkeit schenken, da dies die Ausgangsfrage war. Diese wurde im Grunde bereits geklärt. Das gegenseitige Anmachen ist wirklich sinnfrei.


    Stefan

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