Allerdings stelle ich mir dann die Frage, wie der Händler haftbar gemacht werden soll, wenn er gar nicht wusste / wissen konnte, dass das Fahrzeug gechipt ist?
Das ist einfach. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Sonst könnte sich ja jeder rausreden mit: "ich habe es nicht gewusst".
Du hast gegen den Verkäufer Regress-Ansprüche da ER Dein Vertragspartner ist, der gegen seinen Verkäufer. So und nicht andern läuft das in D.