DSG ZMS, Getriebeschaden!

  • Hallo


    Ich habe meinen golf 5 gti bj 2006 vor halben Jahr bei VW gekauft. Von Anfang an habe ich blecherndes Geräusche Richtung Getriebe bemerkt.Hatte mir am Anfang nichts dabei gedacht. Am montag habe ich den beim Freundlichen abgegeben. Was stellt sich raus. ZMS Kaputt und Getriebe auch.
    Das Auto hat 75tkm jetzt auf der Uhr und mit 68tkm hatte ich es gekauft also das heißt ich habe es schon DEFEKT gekauft.
    Ich soll aber trotzdem jetzt von den 6000 Euro gesamt, die 30 % die 70% übernimmt die Garantie. Ich sehe es aber net ein
    schließlich habe ich es schon so gekauft.
    was kann ich jetzt machen??

  • Wann war denn das genaue Kaufdatum?


    Hast Du die Geräusche, die wohl schon von Anfang an da waren, früher schonmal beim Händler reklamiert? Und wenn möglich auch 'nen schriftlichen Beleg (Werkstattauftrag o.Ä.)?

  • Ist es nicht so, dass man ab einem halben Jahr nachweisen muss, dass es schon zu Beginn so war und wenn es in den ersten 6 Monaten ist, muss der Händler nachweisen, dass es zum Kaufzeitpunkt noch nicht so war?


    Ansonsten zum Gutachter und mal sehen was der sagt, evtl. kann der beurteilen über welchen Zeitrum das schon gewesen sein muss.

  • Also das mit dieser 6 Monatsregel kenne ich auch! Meiner Meinung nach müsste der Händler den Schaden beheben, kann mich aber auch täuschen!! Die 6 Monate sind doch erst am 11.05.11 zu Ende falls ich mich nicht verrechnet habe :whistling: ! Von der Seite gesehen würde ich deinen Händler mal darauf hinweisen und schaun was er dann spricht!
    gruß dc

  • So, ich sag's euch ganz genau (schaut auch mal in meinen anderen Beiträgen - ich hab keinen Bock die jetzt rauszusuchen :P :(


    Ein (Auto)Händler muss gesetzlich vorgeschrieben mindestens 1 Jahr Gewährleistung (nicht Garantie - das wird gern verwechselt) auf gebrauchte Autos geben - gesetzlich geregelt sind 2 Jahre, die kann er aber - und auch nur bei Gebrauchten - per Kaufvertrag auf 1 Jahr reduzieren.
    Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht, dass ein etwaiger Sachmangel nicht schon beim Kauf bestand - was aber für den Händler i.d.R. schwer nachzuweisen ist. Nach den 6 Monaten tritt die sog. Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muss nachweisen, dass der Sachmangel schon beim Kauf vorhanden war, was dann ebenfalls schwierig werden könnte, es sei denn, man war innerhalb der ersten 6 Monate schonmal da und hat den Sachmangel (wenn möglich mit schriftlichem Nachweis - Werkstattauftrag etc) angezeigt. Damit zum nächsten Punkt: man muss dem Händler Gelegenheit zur Nachbesserung geben - i.d.R. sind das laut allgemeiner Rechtsprechung 2 Mal. Sollte der Mangel dann immer noch Bestehen, hat man Recht auf Wandlung - wie auch immer die dann umgesetzt wird (Auto tauschen oder Geld zurück oder Kaufpreis mindern, etc.).


    Für diesen Fall hier: Perfekt gelaufen! Die 6 Monatsfrist läuft am 11.05.11 erst ab, d.h. der Händler ist in der Gewährleistungspflicht!!! Das hat nichts mit der Garantie zu tun!!!! :!:


    Geh zum Händler hin und sage ihm, er soll den Mangel beseitigen - am besten die Aufforderung schriftlich festhalten und mit einem Zeugen im Autohaus übergeben - weil die Frist schon nächste Woche abläuft und für den Fall der Fälle das ganze lieber schriftlich abgesichert sein sollte - wegen der knappen aber noch für Dich günstigen Frist.


    Der Händler kann sich nicht rausreden, von wegen Garantie oder so und Du musst 30% tragen. Im Gegenteil: die 30 % muss er tragen. Er kann natürlich auch alles selbst bezahlen, wenn er das will, aber Kosten must Du KEINE übernehmen (auch nicht Arbeitsstunden! Gar Nichts!!!) Dem Händler ist natürlich selbst überlassen, ob er das über die Garantie abwickelt oder alles selbst bezahlt. Aber halte das schrifltich fest (mit Datum), dass er den Mangel beseitigen soll, damit er jetzt nicht noch Zeit schinden kann (von wegen erst alles mit der Garantie abklären... bla bla).


    Entscheidend ist, dass Du was in der Hand hast bzgl. der Aufforderung zur Mangelbeseitigung (mit Datum!!!) und 'nen Zeugen, der bestätigen kann, dass Du dem Händler auch genau DAS übergeben hat. (also zeig Deinem Zeugen auch, was Du übergibst.), falls es nämlich doch vor Gericht gehen sollte. Der Gewährleistungsanspruch ist nämlich ab dem Zeitpunkt der Aufforderung (der innerhalb der ersten 6 Monate liegen sollte) zurückgestellt und kann erstmal nicht verjähren, falls der Händler das hinauszögern will.


    Sorry für den langen Text, aber der TE wird dankbar sein :P

  • vielen Dank für die gute Information.


    zeugen hätte ich sowieso da ich das auto quasie jetzt bei anderem VW Händler stehen habe der bei mir im Ort ist.
    Die haben sich jetzt mit dem Händler wo ich das auto gekauft hatte in Verbindung gesetzt warte jetzt auf eine Antwort

  • Du musst aber dem Händler bei dem Du's gekauft hast die Möglichkeit geben auszubessern.


    Übrigens muss der Handler für den Transport zu ihm selbst aufkommen, wenn das Kfz. jetzt egal wo steht und nicht mehr fahrbar ist.

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